Demenz: Frühzeitig handeln, um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden

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In einer älter werdenden Gesellschaft trifft es immer mehr Menschen, selbst an einer Demenz zu erkranken oder einen nahen Angehörigen bei der Krankheit zu begleiten. Hierbei sollten neben den persönlichen Konsequenzen die auftretenden rechtlichen Probleme nicht außer Acht gelassen werden.

Ein an Demenz erkrankter Mensch wird im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit und dem damit einhergehenden Realitätsverlust handlungsunfähig und kann keine eigenen Entscheidungen mehr treffen. Sorgt man für diesen Fall nicht vor, so wird ein Betreuungsverfahren eingeleitet. Ein Richter entscheidet dann über den Umfang einer Betreuung und wer diese Aufgabe erfüllen soll. Dies ist in der Regel sehr kosten-, arbeits- und zeitintensiv.

Um eine solche Betreuerbestellung zu vermeiden, ist eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert, in der der Betroffene im gesunden Zustand oder im Anfangsstadium einer Demenz oder einer anderen schweren Erkrankung selbst entscheiden kann, wem er das Vertrauen schenken möchte, in Zukunft wichtige und notwendige Entscheidungen finanzieller und persönlicher Art für ihn zu treffen.

Zusätzlich empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung, in der festgelegt wird, dass im Fall der Fälle eine vertraute Person als Betreuer bestellt wird und wer dies sein soll.

Mit einer Patientenverfügung, die ebenfalls mit aufgenommen werden kann, kann man selbst über Art und Umfang notwendiger Behandlungen oder lebenserhaltender Maßnahmen entscheiden.

Wer also auch für den Fall schwerer Erkrankung noch selbst festlegen möchte, was geschehen soll und darf, sollte rechtzeitig vorsorgen.

Es gibt im Internet eine Reihe von Vorlagen, die gerne für diese Zwecke benutzt werden. Jedoch ist die Gefahr groß, dass zwar der Wille festgelegt wird, jedoch später nicht durchgesetzt werden kann, da rechtliche Fehler enthalten sind. Um dies zu vermeiden, kann der Notar Ihnen dabei helfen, alle rechtlichen Eventualitäten abzudecken, und entwirft individuell auf Sie abgestimmte Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Dr. Markus Knoll

Rechtsanwalt + Notar



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