Der Arbeitnehmer will einen Aufhebungsvertrag – der Arbeitgeber aber nicht. Was nun? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Auf Arbeitnehmerseite ist die Verwunderung oft groß, wenn sich der Chef weigert, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen: Normalerweise ist er es nämlich, der den Arbeitnehmer zur Unterschrift drängt.

Was ist Arbeitnehmern zu raten, die vergeblich versuchen, sich per Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber zu lösen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Arbeitgeber wollen gute Mitarbeiter auf jeden Fall behalten. Und wenn der Arbeitnehmer, der den Aufhebungsvertrag abschließen möchte, immer Topleistungen bringt, kann man jeden Arbeitgeber nur verstehen, wenn er diesen Arbeitnehmer nicht ziehen lassen will.

Ist der Arbeitgeber aber nicht bereit, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wird sich der Arbeitnehmer damit abfinden müssen: Zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist der Arbeitgeber nämlich, genauso wie der Arbeitnehmer, nicht verpflichtet.

Allerdings wird der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag viel eher zustimmen, wenn er mit dem Mitarbeiter unzufrieden ist.

Helfen könnte dem Arbeitnehmer deshalb bereits, wenn er sein Engagement drosselt, jedenfalls soweit, dass er durchschnittliche Arbeitsleistungen erbringt – zu denen er im Übrigen vertraglich im Regelfall nur verpflichtet ist.

Von einer Eigenkündigung rate ich in jedem Fall ab! Da verzichtet der Arbeitnehmer unnötigerweise auf eine Abfindung, die er im Fall eines Aufhebungsvertrages, und mehr noch: im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber und anschließender Kündigungsschutzklage, regelmäßig bekommen würde.

Wer seinen Arbeitgeber verlassen will, sollte möglichst strategisch vorgehen, und seinen Weggang frühzeitig planen. Am besten man lässt sich dabei von einem erfahrenen Arbeitsrechtler beraten und vertreten; jedenfalls sollte man einen spezialisierten Anwalt um Rat fragen, bevor man sich in Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag begibt. Im Vorfeld wird hier oft viel falsch gemacht – auffällig gute Leistungen gehören manchmal dazu, oft aber auch arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen und taktisch unkluge Äußerungen –, die einem die Chancen auf einen guten Aufhebungsvertrag vermiesen können.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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