Der Fall "Letzte Generation": Klage gegen Polizei-Schmerzgriff

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Die Frage, ob Polizisten einem Mitglied der Klimaaktivistengruppe "Letzte Generation" Schmerzen zufügen durften, um ihn zur Räumung der Straße zu bewegen, wird nun vor Gericht verhandelt. Nach einem gescheiterten Eilantrag folgt die Hauptklage.

Die Anwendung des Schmerzgriffs

Im April dieses Jahres blockierten Mitglieder der "Letzten Generation" die Straße des 17. Juni in Berlin. Ein Video dokumentiert, wie ein Polizeibeamter einem Protestierenden droht, ihm Schmerzen zuzufügen, wenn er die Straße nicht verlässt. Kurz darauf wird der Mann unter Schreien weggetragen.

Die Klage gegen den Schmerzgriff

Nachdem ein Eilantrag gegen den Schmerzgriff vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin gescheitert ist, erhebt der Aktivist nun Klage in der Hauptsache. Er argumentiert, dass der gegen ihn angewendete Schmerzgriff rechtswidrig war.

Die Frage der Verhältnismäßigkeit

Die Klage richtet sich nicht gegen den zugrunde liegenden Platzverweis oder dessen Vollstreckung an sich. Vielmehr wird es in dem Verfahren darum gehen, ob Schmerzgriffe eine verhältnismäßige Methode sind, um Protestierende von der Fahrbahn zu entfernen.

Was ist ein Schmerzgriff?

Ein Schmerzgriff ist ein Sammelbegriff für verschiedene Techniken, die starke Schmerzen erzeugen und so den Willen der betroffenen Personen beugen sollen. Diese Praxis unterscheidet sich grundlegend vom Wegtragen, bei dem in der Regel keine Schmerzen entstehen.

Die Klagebegründung: Wegtragen statt Schmerzgriff

Die Klagebegründung argumentiert, dass das Wegtragen der Protestierenden eine ausreichende und mildere Alternative zum Schmerzgriff darstellt. Sie stellt auch die Frage, ob die Polizei hier keine anderen Optionen als den Schmerzgriff gehabt hätte und diese in rechtswidriger Weise ungenutzt gelassen hat.

Die Rechtsgrundlage für Schmerzgriffe

Ein weiteres Argument der Klage ist, dass es für Schmerzgriffe generell keine Rechtsgrundlage gibt, zumindest nicht, wenn ein Platzverweis gegen eine friedliche Person vollstreckt werden soll. Sollte das VG Berlin dieser Argumentation folgen, könnten Schmerzgriffe generell als Mittel zur Vollstreckung eines Platzverweises ausscheiden.

Verletzung der Versammlungsfreiheit und Menschenrechte?

Die Klage argumentiert weiterhin, dass der Schmerzgriff nicht nur das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, sondern auch das Recht auf Versammlungsfreiheit. Darüber hinaus sieht die Klage in der Anwendung des Schmerzgriffs eine "unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention und eine Verletzung der UN-Antifolterkonvention.

Der weitere Verlauf des Verfahrens

Wann genau in dem Hauptsacheverfahren eine Entscheidung ergeht, lässt sich im Moment noch nicht absehen.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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