Der Fall Uli Hoeneß - Schadenfreude und Vorverurteilung?

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Anfang des Jahres konnte man in der Zeitschrift Focus lesen:

"Ich habe im Januar 2013 über meinen Steuerberater beim Finanzamt eine Selbstanzeige eingereicht", (so Hoeneß.) Diese hänge "mit einem Konto von mir in der Schweiz" zusammen. Die Wirksamkeit der Selbstanzeige und die steuerlichen Folgen würden "derzeit von den Behörden geprüft", heißt es weiter.

Das ist die derzeit nahezu einzige Aussage von Uli Hoeneß zu seinem Fall. Weiter ist lediglich bekannt, dass Uli Hoeneß eine Zahlung an das Finanzamt geleistet hat. Vermutet wird, dass es auch eine Hausdurchsuchung im Privathaus des Uli Hoeneß gegeben hat.

Weitere Fakten und Tatsachen sind nicht bekannt.

Über die Höhe der Zahlung an das Finanzamt wird spekuliert. Auch wird über eine eventuelle Hausdurchsuchung spekuliert.

In verschiedenen Talkshows, unter anderem bei Günther Jauch und Plasberg, wird das Thema "Der Fall Uli Hoeneß" aufgegriffen und mit verschiedensten Prominenten diskutiert. Bei Günther Jauch kommt sogar Oliver Pocher zum "Fall Hoeneß" zu Wort.

Heiß wird das Thema in den verschiedensten Medien, ob Print, online, TV oder Radio diskutiert. Viele dieser Diskussionen haben eins gemeinsam: Sie sind sich allesamt darüber einig, dass Uli Hoeneß nunmehr sein wahres Gesicht zu erkennen gegeben hat und man es nicht mehr mit einem fairen Sportler und gutem Geschäftsmann zu tun hat, sondern mit einem Verbrecher. In einigen Medien wird sogar die Parallele zu Christoph Daum gezogen. Hier sei erinnert, dass es um Drogenkonsum und nicht um Steuerhinterziehung ging.

Es ist beklagenswert, dass in der deutschen Medienlandschaft wieder einmal ein Prominenter der Vorverurteilung preisgegeben wird. Dabei ist in den allermeisten Fällen die Berichterstattung durch Spekulationen, Mutmaßungen und vermeintliches Fachwissen gekennzeichnet. Nicht vorhandenes Wissen und fehlende Fakten werden ignoriert.

Derzeit ist lediglich bekannt, dass Uli Hoeneß eine Selbstanzeige erstattet hat und dass es eine Zahlung an das Finanzamt gegeben hat. Die Selbstanzeige nach § 371 AO regelt jedoch, dass derjenige nicht bestraft werden kann, der eine Steuerhinterziehung vollendet hat. Es handelt sich dabei um die staatliche Honorierung der tätigen Reue desjenigen, der die Steuern verkürzt hat, mit Straffreiheit. Damit ist es ein persönlicher Strafaufhebungsgrund per Gesetz.

Mit der Selbstanzeige geht einher - als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Strafanzeige - dass die hinterzogenen Steuern sofort an das zuständige Veranlagungsfinanzamt überwiesen werden.

Soweit so gut! Genau das hat Uli Hoeneß getan.

Mehr Tatsachen sind nicht bekannt.

Lediglich die vermutete Hausdurchsuchung bei Uli Hoeneß - sollte sie denn stattgefunden haben - gibt Anlass zur Sorge, ob die Selbstanzeige vollständig und formal richtig erfolgt ist. Aber auch hier befinden wir uns bereits auf dem Boden der Spekulationen.

Auch wird über den Zeitpunkt der Selbstanzeige spekuliert.

Viele Journalisten sehen in der Wahl des Zeitpunktes einen Zusammenhang mit dem geplatzten Steuerabkommen mit der Schweiz. Auch hier wird spekuliert, dass Uli Hoeneß nunmehr quasi in die Ecke gedrängt worden sein soll und ihm keine andere Wahl mehr blieb, als zum Instrument der Selbstanzeige zu greifen. Eine logische Verbindung zwischen dem geplatzten Steuerabkommen und dem Zeitpunkt der Selbstanzeige durch Uli Hoeneß ist auf weiter Front nicht zu erblicken.

Was bleibt also übrig? Zunächst einmal ein Bürger, der sein ganzes Leben lang als fairer Sportler galt, als guter Geschäftsmann und sozial engagierter Mann. Er hat offensichtlich den Fehler begangen, Erträge im Ausland (wie hoch sie auch immer gewesen sein mögen) nicht anzugeben. Die letztendliche Motivation für seine Selbstanzeige ist nicht bekannt. Das Gesetz § 371 AO unterstellt dem Täter einer Steuerhinterziehung jedoch zu seinen Gunsten die tätige Reue. Dabei muss der Täter einer Steuerhinterziehung zu seiner Motivation noch nicht einmal Angaben machen.

In der Medienlandschaft wird Uli Hoeneß ohne Kenntnis des tatsächlichen Sachverhaltes diese Möglichkeit vollständig genommen. Er wird ohne Kenntnis von Tatsachen und Fakten vorverurteilt und sein bisheriges Leben und sein Werdegang spielen überhaupt keine Rolle in der Berichterstattung.

Wenn wir nur einen Fall Uli Hoeneß hätten, wäre es zwar noch traurig, jedoch nicht tragisch. Tragisch ist, dass in jüngster Zeit die Vorverurteilung in den Medien gerade von Prominenten überhandnimmt. In diesem Zusammenhang sei erinnert an die Fälle unseres ehemaligen Bundespräsidenten Christina Wulff und des Fernsehmoderators Jörg Kachelmann. Die Berichterstattung zu beiden Fällen war katastrophal. Auch hier wurde mit Unterstellungen, gefährlichem Halbwissen und nahezu schon Verleumdungen gearbeitet.

Unser deutsches Rechtssystem ist durchzogen vom Grundgedanken der Unschuldsvermutung. Dieser Gedanke der Unschuldsvermutung findet unter anderem auch seine Geltung in dem Satz "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten).

Grundlage für eine Verurteilung sind oft Unterlagen, die mehrere Aktenordner füllen. Sachverständigengutachten und Beweise (Zeugen und Dokumente sowie Indizienbeweise) sind vielfältig und müssen vom erkennenden Gericht in freier Beweiswürdigung bewertet und gewertet werden. Erst nach einer umfangreichen Kenntnis der Rechts- und Sachlage fällt das Gericht ein Urteil.

Kann ein Prozess überhaupt fair gestaltet werden, wenn im Vorfeld eine derartig katastrophale vorverurteilende Berichterstattung stattgefunden hat? Auch Richter sind nicht frei von einer medialen Beeinflussung.

Somit kann Franz Beckenbauer nur beigepflichtet werden, wenn er zum Thema Uli Hoeneß gesagt hat: "Ich kann Uli nur die Daumen drücken, dass es gut ausgeht."


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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