Der privatschriftliche Schenkungsvertrag

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Eine Schenkung ist formbedürftig und muss notariell beurkundet werden. Die Praxis zeigt, dass mit Ausnahme von Immobilienschenkungen und im Bereich der Übertragung von Gesellschaftsanteilen die notarielle Beurkundung gemieden wird, einerseits, weil die Kosten hierfür gespart werden sollen, andererseits da vielen Schenkerin nicht bewusst ist, dass es dieses Formbedürfnis gibt. Zwar wird der Formmangel nach Erfüllung der Schenkung (Beispiel: Überweisung des Geldgeschenks) formwirksam, aber das Praxisproblem ist, dass kein Dokument vorliegt, dass die privatvertragliche Schenkungsabrede nachweist. Deshalb sollte immer als Mindestabsicherung ein privatschriftlicher Schenkungsvertrag abgeschlossen werden. Dies kann bzw. sollte folgende Themen beinhalten:


Präambel

Die Willensbildung und Zwecksetzung der Schenkung muss dokumentiert sein, beispielsweise deshalb, um dem Schenker eine spätere Anfechtung zu erleichtern.

Zuwendungsparteien 

Die beiden Parteien des Schenkungsvertrags müssen klar bezeichnet sein, damit es später nicht zu Widersprüchen oder Streit kommt. 

Zuwendungsgegenstand

Es gibt immer wieder Fälle, bei denen der Zuwendungsgegenstand unklar ist, also insbesondere wenn Geld zum Erwerb einer Immobilie geschenkt wird. 

Unentgeltlichkeit

Manchmal gibt es Regelungen zu einer Gegenleistung (Beispiel: Pflegeverpflichtung). Deshalb sollte die grundsätzliche Unentgeltlichkeit hervorgehoben werden.

Erfüllung 

Sinnvoll ist es, zu dokumentieren, auf welche Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt geschenkt wird.

Mängelhaftung

Insbesondere bei beweglichen Sachen sollte eine Mängelhaftung zugunsten des Schenkers ausgeschlossen werden.

Anrechnung/ Ausgleichung

Erbrechtlich muss geregelt sein, ob sich der Beschenkte das Geschenk auf einen späteren Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen muss bzw. er das Geschenk zwischen anderen Erben auszugleichen hat.

Rückforderung

Von besonderer Bedeutung sind vertragliche Rückforderungsrechte, da die gesetzlichen Optionen zur Rückgängigmachung der Schenkung beschränkt sind.

Kosten

Es sollte geregelt werden, wer die Kosten (insbesondere die Schenkungssteuer) im Rahmen der Schenkung zu tragen hat.

                      




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