Der Softwareüberlassungsvertrag

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Der Softwareüberlassungsvertrag ist in der heutigen Zeit allgegenwärtig. Fast jeder hat einen solchen schon einmal abgeschlossen. Ganze Unternehmen haben Ihre Existenz auf die Entwicklung und den Verkauf / die Vermietung von Software aufgebaut. Doch was gibt es beim Softwareüberlassungsvertrag zu beachten?


Was ist ein Softwareüberlassungsvertrag?


Der Softwareüberlassungsvertrag regelt die Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung der Software sowie deren Wartung und Updates. Die Software muss sich kontinuierlich an neue Hardware, ergänzende Software und aktuelle rechtliche Bestimmungen anpassen, da sie andernfalls schon nach kurzer Zeit nicht mehr in der Lage wäre, ihren Zweck zu erfüllen oder schlichtweg nicht mehr funktionieren würden.


Klauseln in einem Softwareüberlassungsvertrag


Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die üblichen Klauseln in einem Softwareüberlassungsvertrag geben:


  1. Vertragsgegenstand: Zunächst ist festzulegen, welche Software genau durch den Softwareüberlassungsvertrag erfasst wird. Dabei kann es relevant sein zu klären, ob einzelne Softwarelizenzen oder komplette Softwarepakete erworben werden. Ebenso sollte festgelegt werden, ob die Software gekauft oder gemietet wird.

  2. Hauptleistungspflichten und Nutzungsumfang: Eine der wichtigsten Regelungen im Softwareüberlassungsvertrag betrifft die Hauptleistungspflichten und den Umfang, in dem die Software genutzt werden kann. Hierbei ist zu klären, wie die Vergütung erfolgt (Einmalzahlung oder monatliche Raten), was oft vom vereinbarten Nutzungsumfang abhängt. Auch die Anzahl der erlaubten Installationen und die Möglichkeit der Vervielfältigung der Software sollten geregelt sein. Die Laufzeit der Lizenz, ob zeitlich begrenzt oder dauerhaft, ist ebenfalls zu bestimmen.

  3. Wartung und Updates: Abhängig von der Art der Software und ihrer geplanten Nutzungsdauer ist zu klären, ob regelmäßige Wartung und Updates erforderlich sind. Ein guter Softwareüberlassungsvertrag sollte dies im Detail regeln, da sich Technologie und Anforderungen ständig ändern. Eine entsprechende Klausel zur Aktualisierung der Software ist sowohl im Interesse des Nutzers als auch des Anbieters.

  4. Gewährleistung und Haftungsausschluss: Der Vertrag sollte Gewährleistungsrechte und Haftungsausschlüsse regeln. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, da viele Haftungsausschlüsse aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein können. Es ist ratsam, zwischen Verbrauchern und Unternehmern zu differenzieren, da dies Auswirkungen auf die Zulässigkeit der entsprechenden Klauseln haben kann.

  5. Datenschutz und Datensicherheit: Angesichts der aktuellen Datenschutzanforderungen sollte der Softwareüberlassungsvertrag auch Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit enthalten, insbesondere im Geschäftsverkehr, bei dem sensitive Daten und Geschäftsgeheimnisse verarbeitet werden.

  6. Kündigung und Vertragsbeendigung: Der Vertrag sollte die Bedingungen für die Kündigung und Beendigung des Vertrags festlegen. In vielen Fällen sind die gesetzlichen Anforderungen an die Kündigung hoch, weshalb es im Interesse der Parteien sein kann, die Vertragsbeendigung zu erleichtern.


Weitere Klauseln


Zusätzliche Klauseln können je nach Bedarf und speziellen Anforderungen hinzugefügt werden, darunter Regelungen zum Zustandekommen des Vertrags, Change Requests, Preisanpassungen, Urheberrechte und Schutzrechte, Mitwirkungspflichten des Kunden, Schriftformklauseln und Gerichtsstandsvereinbarungen.


Erstellung eines Softwareüberlassungsvertrags


Es ist wichtig zu beachten, dass vorformulierte Verträge aus dem Internet oft unzureichend sein können. Oftmal sind diese nicht mehr aktuell, entsprechen nicht mehr dem "state of the art" oder enthalten Klauseln, welche die Rechtsprechung lange für unwirksam erklärt hat. 

Gemäß § 305c BGB sind überraschende Klauseln sind unwirksam, und bei Zweifeln geht die Auslegung zu Lasten des Verwenders. Daher empfehlen wir dringend, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um einen maßgeschneiderten Softwareüberlassungsvertrag zu erstellen, der Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Produkt gerecht wird. Als erfahrene und kompetente Anwälte im Bereich IT-Recht und Internetrecht unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung von Softwareüberlassungsverträgen und anderen Verträgen im Zusammenhang mit dem Internet.

Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/hpjSkU2UYSU

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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