Der VDAK (Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V.) mahnt ab

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Wir bearbeiten erneut eine aktuelle Abmahnung des Vereins „Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e. V.“. In dem uns vorgelegten Abmahnschreiben geht es erneut um den Vorwurf eines Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.

Gemäß § 312d BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 9, § 4 EGBGB ist ein Onlinehändler dazu verpflichtet, vor Vertragsschluss gesetzlich vorgeschriebene Angaben vorzuhalten. Unsere Mandantschaft, die selber im Internet auf eBay Produkte zum Kauf anbietet, habe gegen diese Vorschriften verstoßen. Konkret habe sie mit einer Herstellergarantie geworben, ohne sodann genauer zu definieren und aufzuschlüsseln, was diese Garantie umfasst und wie weitreichend sie ist. Der Verstoß gegen diese Pflicht stellt gem. § 3a UWG einen Wettbewerbsverstoß dar, den der VDAK nun abmahnt.

Forderungen

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 142,80 €

So sollten Sie reagieren

Die Abmahnung sollte unter keinen Umständen ignoriert werden. Denn dies könnte bewirken, dass die Gegenseite ein gerichtliches Verfahren anstrengen wird, was mit weiteren Kosten verbunden wäre. Jedoch sollte auch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese nachteilig formuliert ist und ein Schuldeingeständnis beinhaltet.

Unser Rat an Sie

Ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt, sollte ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen. Daher ist es ratsam, Ihre Abmahnung zur Überprüfung an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiterzuleiten. Sie sollten nicht selber reagieren, da bspw. die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis darstellen kann.

Gerne sind wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung als Fachanwälte für den gewerblichen Rechtsschutz bei der Erstellung individueller Garantiebedingungen behilflich.

Im Falle des Erhalts einer Abmahnung sollten Sie folgende Grundregeln beachten

  • Nehmen Sie keinerlei Kontakt zum Verein auf
  • Achten Sie auf die gesetzten Fristen
  • Innerhalb der Frist Kontakt zu einer spezialisierten Kanzlei aufnehmen
  • Ruhe bewahren

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre individuelle Abmahnung gerne per Email zusenden oder Sie rufen uns an.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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