Der Widerruf einer Schenkung wegen grobem Undank: Der Schenker muss den Widerruf nicht begründen (BGH, X ZR 42/20).

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1. Einleitung zum Thema

Der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks ist ein rechtliches Thema, das in der Vergangenheit zu Diskussionen und unterschiedlichen Auffassungen geführt hat. Insbesondere war ein Punkt, welche Anforderungen und Hürden an den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks zu stellen sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in seinem Urteil vom 11. Oktober 2022 (X ZR 42/20) Klarheit geschaffen und klar zugunsten des Schenkenden Position bezogen. 

Denn der Widerruf einer Schenkung aus grobem Undank bedarf keiner Begründung. Dies gilt sowohl für die Rückforderung von Immobilienschenkungen als auch für Rückforderung von Geldschenkungen.


2. Dem Urteil zugrunde liegender Sachverhalt

Die Parteien des Klageverfahrens stritten um die Übertragung von Grundstückseigentum nach dem Widerruf von Schenkungen

Die Schenkerin hatte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Grundstücke an ihre Tochter und deren Ehemann verschenkt

Später widerrief sie die Schenkungen der Immobilien wegen grobem Undank, jedoch ohne den Grund für den Widerruf mitzuteilen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte in einem früheren Urteil (27.12.2019 – 8 U 142/13) noch eine Begründungspflicht angenommen.


3. Kernaussagen und Argumente des BGH

Der BGH entschied, dass der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks keiner Begründung bedarf

Die Entscheidung basiert auf der Auslegung des § 530 BGB (Widerruf der Schenkung), der keine Begründungspflicht vorsieht

Das Gericht argumentierte, dass der Beschenkte durch die engen materiellen Voraussetzungen des Widerrufs ausreichend geschützt sei und eine formelle Begründung nicht erforderlich sei, um das Vorliegen des Widerrufsgrundes und die Einhaltung der Widerrufsfrist zu prüfen.


4. Konsequenzen für den Widerruf einer Schenkung durch den Schenker

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat zur Folge, dass Schenker, die eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen möchten, keine Begründung für den Widerruf in ihrer Widerrufserklärung angeben müssen

Dies vereinfacht den Widerruf für den Schenker erheblich und schafft Rechtssicherheit in dieser Frage.

Allerdings müssen weiterhin die materiellen Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf erfüllt sein, um den Beschenkten zu schützen.


5. Fazit

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 11. Oktober 2022 (Az. X ZR 42/20) klargestellt, dass der Widerruf einer Schenkung aus grobem Undank keiner Begründung bedarf

Dies schafft Rechtssicherheit für Schenker und Beschenkte und beendet die Diskussionen um das Erfordernis einer Begründung für den Widerruf. 

Gleichwohl birgt - je nach Komplexität des zugrunde liegenden Sachverhalts - der Widerruf einer Schenkung wegen grobem Undanks weitere schwierige Fragestellungen und hat erhebliches Streitpotential für die beteiligten Parteien.




Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub


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