Der Widerruf von Verbraucherdarlehen - „Widerrufsjoker“

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Verbraucher, die nach dem 1. November 2002 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, können mit dem Widerruf ihr Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen oder ihre Zinsbelastung auf aktuelles Rekord-Niveau senken. Hierbei ist oft eine Halbierung der monatlichen Rate möglich. 

Wollen Verbraucher ihre Immobilie verkaufen, können sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden. Eine schon gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung können Verbraucher unter Umständen vollständig zurückverlangen.

Der Hintergrund ist wie folgt: Der Gesetzgeber verlangte von den Banken, dass Verbraucher ordentlich auf ihr zweiwöchiges Widerrufsrecht hingewiesen werden. Taten die Banken das nicht, und dies war nach Schätzung der Experten bei rund zwei Drittel der zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Darlehensverträge der Fall, war die Rechtsfolge sehr streng: Die Widerrufsfrist lief nicht ab und ein Widerruf ist noch nach Jahren, also auch noch 2015, wirksam.

Typische Fehler sind uneindeutige Hinweise zur Widerrufsfrist oder eine unzureichende Hervorhebung der Belehrung, so dass der Verbraucher von seinem Recht nichts erfährt. Für den Laien ist die Prüfung allerdings nicht so einfach, da sich die gesetzlichen Anforderungen an den Belehrungstext fortlaufend geändert haben.

Da viele Banken die Rechtslage ignorieren, wird für die meisten Verbraucher die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes erforderlich sein. Eine Rechtsschutzversicherung ist hilfreich und greift in der Regel, wenn eine Bestandsimmobilie zur Selbstnutzung erworben wurde.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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