Deshalb sind Außendienstmitarbeiter leichter kündbar

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

In manchen Berufen sind Arbeitnehmer leichter kündbar, als in anderen. Außendienstmitarbeiter beispielsweise sitzen aufgrund bestimmter, für ihre Tätigkeit typischer, Umstände arbeitsrechtlich gesehen sozusagen auf einem Schleudersitz. Warum das so ist, und wie sich diese Arbeitnehmer am besten vor einer Kündigung schützen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Im Außendienst ist die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, dass sich der Arbeitnehmer eine der zwei häufigsten Kündigungsgründe einhandelt; nicht selten erfüllt der Außendienstler beide auf einmal.

Es sind die Kündigungsgründe „Fahrtkostenbetrug“ und „Arbeitszeitbetrug“, die jeder Außendienstler fürchten muss.

Das liegt an der Tätigkeit selbst, an der Art, wie die Arbeitszeit berechnet wird, und an der Flexibilität der Außendienstarbeit.

Der Außendienstler begeht etwa einen Fahrtkostenbetrug, wenn er Strecken aufschreibt, die er nicht gefahren ist, oder die für die Ausübung seiner Tätigkeit irrelevant waren. Ein Beispiel, das öfter vorkommt, als man glauben könnte: Der Arbeitnehmer schreibt Fahrten zu Kunden auf, die es nicht (mehr) gibt.

Auch riskiert der Arbeitnehmer einen Fahrtkostenbetrug, und damit die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses, wenn er regelmäßig die längere von mehreren möglichen Wegstrecken fährt. Damit kassiert er nicht nur zu Unrecht mehr Geld als Ersatz für die Fahrtkosten. Er begeht damit regelmäßig auch einen Arbeitszeitbetrug, weil die zusätzlich geleistete Fahrtzeit regelmäßig auch Arbeitszeit darstellt, und der Arbeitnehmer damit auch einen höheren Arbeitslohn erhält, als ihm zustünde, wenn er kürzere Strecken wählen würde.

Häufig schleicht sich bei Außendienstlern im Hinblick auf die Fahrtkosten und die aufgeschriebene Arbeitszeit mit der Zeit eine gewisse Nachlässigkeit ein. Nicht selten schauen Chefs dabei weg, meist solange der Außendienstmitarbeiter gute Arbeit leistet.

Will der Arbeitgeber den Außendienstler aber los werden, kann es vorkommen, dass er alle Ungereimtheiten, über die er jahrelang hinweggesehen hat, nun auf die Goldwaage legt – und wegen Fahrtkosten- und Arbeitszeitbetrug kündigt.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Seien Sie besonders vorsichtig bei der Berechnung Ihrer Fahrtkosten und Ihrer Arbeitszeit, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber ins Abseits geraten sind und mit einer Kündigung rechnen. Schreiben Sie Ihre Routen und gefahrene Zeiten immer möglichst nach jeder Fahrt auf – und nicht erst aus dem Gedächtnis am Abend oder nach einigen Tagen. Damit verhindern Sie eher unbeabsichtigte Mehrberechnungen, die unter Umständen auch zu einer Kündigung führen könnten.

Rufen Sie im Fall einer Kündigung am selben Tag einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an und reden Sie mit ihm über die Chancen einer Kündigungsschutzklage. Fast immer lässt sich mit einer Klage zumindest eine hohe Abfindung erreichen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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