Deutsche Biofonds AG: Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger! Eile ist geboten!

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Weiterhin schlechte Nachrichten für Anleger der Deutschen Biofonds AG:

Der Initiator und Hauptverantwortliche Der Deutschen Biofonds AG, Herr Yaver Demir, wurde wohl noch vor Weihnachten aus der Untersuchungs-Haft entlassen, inzwischen wurde auch über das Privatvermögen von Herrn Demir vom AG Nürnberg unter dem Az. IN 791/15 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Hintergrund der Haftentlassung bzw. der Außervollzugsetzung des Haftbefehls von Herrn Demir ist wohl, dass nur wegen eines mutmaßlichen Einbruchsdelikts von Herrn Demir ermittelt wurde im Rahmen von Büroausstattungen, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Beschlag genommen wurden, und die Herr Demir entwenden wollte, auch wenn inzwischen wohl ein weiteres Verfahren gegen Herrn Demir wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs läuft.

Für Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg „eine unglaubliche Ermittlungspanne. Wie kann es sein, dass die Behörden dem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, der schon seit einiger Zeit im Raum steht, nicht hinreichend nachgegangen sind?“.

Auf jeden Fall sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner versuchen, ihre Forderungen auch im Insolvenzverfahren des Herrn Demir anzumelden: „Hier kommt z.B. eine Anmeldung der Forderung wegen eventueller unerlaubter Handlung in Betracht“, so Dr. Späth.

Jedoch sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB auch versuchen, noch durch weitere Möglichkeiten ihren Schaden zu kompensieren.

Da die viel angepriesenen Referenzprojekte wohl gar nicht bestanden, kommt hier zum einen eine Haftung der Unternehmensverantwortlichen in Betracht, jedoch vor allem auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die auch als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzt war.

„Hier sehen wir durchaus Ansatzpunkte für eine Haftung“, so Dr. Späth, „da die Kontrolle eventuell nicht ausreichend ausgefallen ist.“

Der Vorteil ist auch der, dass bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung in Millionenhöhe vorliegen dürfte, auf die im Erfolgsfalle ggf. zugegriffen werden könnte.

Allerdings ist ein umgehendes Handeln zu empfehlen, da bei der Zwangsvollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Geschädigten der Deutschen Biofonds AG, bündeln die Anlegerinteressen und sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.

Geschädigte der Deutschen Biofonds AG können sich daher an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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