Deutsche Lichtmiete AG: Staatsanwaltschaft Oldenburg - Durchsuchung wegen Betrugsverdacht-was Anleger tun können

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Direktinvestments und Anleihen vor allem im Bereich der "grünen" Investitionen galten lange Zeit als das Anlageobjekt schlechthin. Nun hat der graue Kapitalmarkt möglicherweise einen neuen Skandal. Betroffen ist diesmal möglicherweise ein Anbieter von Beleuchtungskonzepten. 

Staatsanwaltschaft Oldenburg vollstreckt Durchsuchungsbeschlüsse 

Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg in einer Pressemitteilung erklärte, wurden am 08.12.2021 die Wohn- und Geschäftsräume von insgesamt 4 Beschuldigten von Staatsanwaltschaft und Polizei durchsucht. Hintergrund ist ein Anfangsverdacht des Betruges. Die Beschuldigten sollen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Oldenburg möglicherweise erkannt haben, dass das auf Vermietung von durch Investoren erworbene Beleuchtungsanlagen ausgerichtete Geschäftsmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl soll aber durch die Platzierung von Inhaberschuldverschreibungen von 2018 - 2021 weiteres Anlegerkapital in Höhe von über 100 Mio. € eingenommen worden sein. 

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Amtsgericht Oldenburg daraufhin entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse erlassen und diese wurden nun vollzogen. Der Vorstand der Deutsche Lichtmiete AG hat dies auch bestätigt und angegeben, dass man vollumfänglich mit den Behörden kooperieren werde, um die Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären. 

Welche Investments gab es bei der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete? 

Im Kern hatte die Unternehmensgruppe zwei Formen der Investments. 

Direktinvestments - Direkt-Investitions-Programm

Zum einen konnten sich Investoren*innen bzw. Anleger*innen über Direktinvestments beteiligen. Dazu kauften die Anleger*innen eine bestimmte Anzahl von Beleuchtungsobjekten, die dann von der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete über verschiedene Gesellschaften erworben und dann vermarktet werden sollten. Dazu schlossen die Anleger*innen dann neben dem reinen Kaufvertrag auch gleich einen Vertrag darüber, dass die gekauften Objekte wieder vermietet wurden. Die weitere Vermietung dieser Produkte an Endkunden erfolgte dann über die Gesellschaften der Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete. Hierfür sollten die Anleger*innen dann eine entsprechende Miete erhalten, über die eine Rendite erwirtschaftet werden sollte. Der Mietvertrag hatte eine feste Laufzeit und am Ende sollten die erworbenen Objekte wieder von den Anleger*innen zurückgekauft werden.  

Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) - EnergieEffizienzAnleihe

Eine zweite Form der Investition waren sog. Inhaberschuldverschreibungen oder Anleihen. Dazu stellen die Investoren*innen dem Unternehmen - dem Emittenten - Geld zur Verfügung und erhalten hierfür einen festen Zins. Auch die Rückzahlung wird vertraglich über die Laufzeit festgelegt. Die Anleger. Es handelt sich also letztlich um eine andere Form eines langfristigen Kredites, den sich Unternehmen aber eben nicht von Banken, sondern von Investor*innen besorgen.

Von der Unternehmensgruppe wurden 4 Anleihen begeben: 

  • EnergieEffizienzAnleihe 2022
  • EnergieEffizienzAnleihe 2023
  • EnergieEffizienzAnleihe 2025
  • EnergieEffizienzanleihe 2027

Welche Folgen sind jetzt für Anleger absehbar? 

Im Moment steht nur fest, dass es einen Anfangsverdacht für einen möglichen Betrug gibt. Das bedeutet lediglich, dass es nach Auffassung der zuständigen Staatsanwaltschaft hinreichende Anhaltspunkte für ein mögliches strafbares Verhalten gibt, welches die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigt. Gleichwohl gilt bis zum Abschluss eines solchen Verfahrens die Unschuldsvermutung. Es steht also keinesfalls fest, dass die Vorwürfe tatsächlich stimmen. 

Gleichwohl dürfte eine solche Situation an einem Unternehmen nicht spurlos vorüber gehen. Sollte es sich herausstellen, dass tatsächlich kein tragfähiges System die fälligen und zukünftig fälligen Zahlungen und Rückzahlungen nicht ermöglicht hat, so kann dies im Ergebnis einen Betrug darstellen. Dies hätte mehrere Folgen: 

Zum einen dürfte dies erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens haben. Eine Insolvenz wäre für Anleger*innen der denkbar schlechteste Ausgang. Des Weiteren führt dies dann auch zu Haftungsansprüchen gegenüber Unternehmen und handelnden Personen. Ob diese dann durchgesetzt werden können und sollten, muss individuell geprüft werden. 

Die konkreten Folgen für die Anleger müssen im Zusammenhang mit den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens abgewartet werden.

Was kann der Anwalt tun?

 Im Moment sollten sich Anleger ihrer möglichen Handlungsoptionen bewusst sein. Dazu gehört es z.B. zu wissen, ob bei den Direktinvestments die versprochenen Eigentumszertifikate vorliegen. Es ist zu prüfen, ob eine Kündigung der Anleihe möglich bzw. sinnvoll ist. Auch eine Prüfung einer Rückabwicklung der Direktinvestments ist möglich. Schließlich sollte man berücksichtigen, dass dann, wenn den Auszahlungen an die Anleger keine wirklichen Gewinne gegenüber standen, dies im Falle einer Insolvenz zu Rückforderungsansprüchen führen kann. 

Dies kann im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung auf Basis Ihrer konkreten Anlage geprüft werden. Bereits im Fall des insolventen Containeranbieters P&R war die Situation zumindest für die Direktinvestitionen für Anleger*innen ähnlich gelagert und auch hier war die Materie durchaus komplex. 

Gern können Sie uns über das unten stehende Kontaktformular kontaktieren oder Sie schreiben eine mail an  Marc.Gericke@gericke-recht.de . Eine Erstbewertung ist kostenlos aber selten umsonst. 

Foto(s): Pixbay

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