Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften - THD Treuhanddepot GmbH zum Handeln auffordern

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Nachdem alle drei Direkt-Investitionsgesellschaften der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe Insolvenz angemeldet haben, stellt sich die Rolle nach dem Treuhänder und nach der Reichweite dem als Sicherheit gedachten Mieteinnahmenpoolvertrag. Lesen Sie hier, welche Rechte Ihnen als Anleger zustehen.

Treuhänder mit Doppelfunktion 

Zunächst ist es wichtig, zu wissen, dass der Treuhänder - die THD Treuhanddepot GmbH eine doppelte Rolle einnimmt. Sie fungiert zum einen als "Mittelfreigeber" im Rahmen der Investition und zum anderen in der Abwicklung des Mietpools im Falle der Insolvenz einer der beteiligten Gesellschaften. 

a) Rolle als Mittelfreigeberin

Den Verträgen zu den Direktinvestments waren jeweils Verträge zur Mittelfreigabe beigefügt. Dieser Mittelfreigabevertrag wurde zwischen der jeweiligen Direkt-Investitionsgesellschaft und der THD Treuhanddepot GmbH abgeschlossen. Wenn der Anleger diesen Zahlungsweg wählte, sollte die Weiterleitung seiner Investitionssumme erst nach Prüfung verschiedener Kriterien erfolgen. Ziel war es, die Investition des Anlegers zu sichern. Danach sollte eine Freigabe der jeweiligen Anlegerzahlung erst nach Prüfung folgender Unterlagen erfolgen: 

  • wirksam abgeschlossener Kauf-, Miet- Rückkaufvertrag mit dem Anleger 
  • Einkaufsrechnung für die von dem Anleger erworbenen Deutsche Lichtmiete LED-Industrieprodukte
  • Mietvertrag zwischen der jeweiligen Direkt-Investitionsgesellschaft und der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH über die von dem Anleger erworbenen Deutsche Lichtmiete LED-Industrieprodukte
  • Eigentumszertifikat für den Anleger
  • schriftliche Versicherung der jeweiligen Direkt-Investitionsgesellschaft zur zweckgebundenen Mittelverwendung gemäß einer vorgegebenen Anlage

Diese Pflicht erhält dann aber ein paar Sätze weiter eine Einschränkung:

"Es ist nicht Aufgabe der THD die einzelnen Verträge und/oder Schriftstücke auf ihre Rechtswirksamkeit oder betriebswirtschaftliche Tragfähigkeit zu prüfen."

Man kann es auch "Papierprüfung" nennen. Es ist schwierig, einen wirksam geschlossenen Kaufvertrag als Auszahlungsbedingung festzulegen, wobei die Prüfung der Rechtswirksamkeit nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages war. 

b) Rolle beim Mieteinnahmenpoolvertrag

Ebenfalls bei den Verkaufsunterlagen war ein Mieteinnahmenpoolvertrag. Hier war der einzelne Anleger direkt Vertragspartner, wenn er die Vereinbarung mit unterzeichnet hat. Vereinfacht ausgedrückt sollte dieser Vertrag absichern, dass in dem Fall, dass eine der beteiligten Gesellschaften - also der jeweiligen Direkt-Investitionsgesellschaft, der Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH oder der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH - die Mieten der Endnutzer auf ein Konto der THD Treuhanddepot GmbH eingezogen werden sollten. An den Einnahmen des so gebildeten Mietpools sollte der Anleger quotal beteiligt werden. 

In vielen Gesprächen mit den Anlegern haben wir festgestellt, dass die Direktinvestoren sich aufgrund des Mieteinnahmenpoolvertrages in Sicherheit wiegen. Schließlich seien ja die Ansprüche aus den vorgeschalteten Mietverträgen an sie abgetreten. 

Ganz so einfach ist es leider nicht. Der Mieteinnahmepoolvertrag legt nämlich fest, dass dies erst ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt. Das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweiligen Direkt-Investitionsgesellschaft ist aber noch nicht eröffnet, sondern es ist erst das vorläufige Verfahren eröffnet. Daher wird sich der Insolvenzverwalter möglicherweise auf den Standpunkt stellen, dass ihm die Mieten der Endkunden zu zahlen wären und nicht der THD Treuhanddepot GmbH. 

Der Mieteinnahmenpoolvertrag erfüllt auch seine Sicherungsaufgabe nach unserer Auffassung nicht. Es sollen die Ansprüche gegen die Endkunden an den jeweiligen Anleger abgetreten sein. Eine Abtretung von Ansprüchen setzt aber deren Bestimmbarkeit voraus. Es muss klar sein, welche Forderung welches Endkunden an welchen Anleger abgetreten ist. Ohne hinreichende Individualisierung der Vertragsverhältnisse läuft die Abtretung ins Leere. Uns liegen Mietverträge mit Endkunden vor. Daraus ergeben sich jedenfalls keine Seriennummern einzelner Anlagen. Die Anlagen sind in den Verträgen auch anders bezeichnet, als bei den Investoren. Sollten sich die Anlagen der Anleger nicht hinreichend sicher einzelnen Verträgen zuordnen lassen, ist eine Forderung nicht hinreichend individualisiert. Das kann also im Ergebnis dazu führen, dass die Abtretungen aufgrund fehlender Bestimmbarkeit überhaupt keine Wirkung entfalten.

Wir gehen auf Basis dessen davon aus, dass der Insolvenzverwalter die Endkunden zur Zahlung an sich auffordern wird und diese dann gerade nicht an die THD Treuhanddepot GmbH zahlen. 

Schreiben der THD Treuhanddepot GmbH wirft Fragen auf

In einem aktuellen Schreiben an die Direktinvestoren bittet die THD Treuhanddepot GmbH die Direktinvestoren, die Angaben zur Vertragsnummer und zur Person des Anlegers zu überprüfen bzw. zu korrigieren. Allerdings bittet sie auch auch darum, Kopien der Eigentumszertifikate zu übersenden. Dies verwundert, denn genau diese hätte die THD Treuhanddepot GmbH im Rahmen der Mittelfreigabe ja gerade prüfen sollen (s.o.). Das lässt den Schluss darauf zu, dass die THD Treuhanddepot über nicht über alle Unterlagen verfügt, um ihrer Rolle als Treuhänderin nachzukommen. 

Die THD Treuhanddepot müsste eigentlich bereits jetzt schon über Unterlagen verfügen, die eine eindeutige Zuordnung von LED-Anlagen zu einzelnen Investoren einerseits und zu Endkunden andererseits ermöglichen. Anderenfalls wäre eine Absicherung im Insolvenzfall nie effektiv möglich gewesen.  

Anleger sollten Informationen einholen

Angesichts dieser unklaren Sachlage ist zu empfehlen, sich unter Vorlage ihrer Eigentumszertifikate an die THD Treuhanddepot GmbH zu wenden und nach dem Verbleib bzw. dem Endkunden bzw. Nutzer der jeweiligen Anlagen mit den entsprechenden Seriennummern zu fragen. Theoretisch muss die THD Treuhanddepot GmbH über diese Informationen verfügen bzw. ist sie berechtigt, die entsprechenden Auskunftsansprüche gegenüber den anderen Gesellschaften geltend zu machen. Hierzu gehört auch die Vorlage der Mietverträge. Anderenfalls können entsprechende Sicherungsrechte gar nicht geltend gemacht werden. 

Auf Anforderung können wir entsprechendes Muster-Aufforderungsschreiben zur Verfügung stellen. Hierzu können Sie mich über das unten stehende Kontaktformular kontaktieren oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Gleiches gilt, wenn Sie über Ihre konkreten Handlungsmöglichkeiten mehr erfahren möchten. Dies betrifft insbesondere auch das Vorgehen gegenüber Prospektverantwortlichen, Anlageberatern und dem weiteren Vorgehen im Insolvenzverfahren. Eine Erstbewertung kostenlos, aber keinesfalls umsonst. 



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