Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe - Käuferin wendet sich an AnlegerInnen und klärt auf

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Die Spekulationen bei der Deutschen Lichtmiete Unternehmensgruppe waren seit der Bekanntmachung des Verkaufes an die Deutsche Leuchtmittel GmbH erheblich. Keiner wusste etwas genaues oder es durfte nicht darüber gesprochen werden. Nun wendet sich die Käuferin an die AnlegerInnen und klärt auf. Lesen Sie hier, was in dem Schreiben steht. 

1. Darstellung der Auffanglösung

War nach der Mitteilung zum Verkauf der Kaufpreis nicht bekannt, da Stillschweigen vereinbart wurde, ist nun folgendes klar: 

Es gibt einen "Kaufpreis" von 45 Millionen EUR zzgl. eines sog. "Besserungsscheins" über weitere 130 Mio. EUR. Besserungsschein bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen eben nicht nur 45 Mio. EUR gezahlt werden, sondern bis zu weiteren 130 Mio. EUR. 

Der Kaufpreis wird nicht sofort gezahlt, sondern der Kaufpreis 

"fließt dabei zunächst in jährlichen Teilzahlungen in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg der neuen Gesellschaft. Mit dem Verkauf der neuen Gesellschaft und der Auskehr des damit erzielten Erlöses an die Insolvenzmassen ist nicht vor 2026 zu rechnen. Wann die Insolvenzverfahren zum Abschluss kommen und eine Quotenzahlung an die Gläubiger erfolgt, kann heute noch nicht prognostiziert werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bei Verfahren dieser Komplexität nicht mit einem zeitnahen Abschluss zu rechnen ist."

Übersetzt bedeutet dies, dass die Anleger mindestens bis 2026 warten werden müssen, bevor es überhaupt nennenswerte Zuflüsse zu den Verkäufergesellschaften geben wird. 

Das Geschäftsmodell der Deutsche Leuchtmittel GmbH beruht darauf, die vorhandenen, rentablen Mietverträge fortzuführen und die nicht rentablen Verträge anzupassen und/oder zu beenden. Darüber hinaus soll mit den erworbenen Vermögenswerten, also insbesondere Leuchten, die nicht zuordenbar sind, das Neukundengeschäft ausgebaut werden. 

2. Vermögenswerte der Direkt-Investitionsgesellschaften nicht verkauft

Wie ich bereits in einem vorherigen Artikel dargestellt habe, wurden Vermögenswerte der Direkt-Investitionsgesellschaften nicht verkauft. Hintergrund ist, dass diese Gesellschaften "nur" vertragliche Beziehungen zu den anderen DLM-Gesellschaften hatten und keine nennenswerten eigenen Vermögenswerte. Auch die Leuchten gehörten nicht Direkt-Investitionsgesellschaften, sondern - so weit vorhanden - den jeweiligen AnlegerInnen. 

Daher mussten die Gläubigerausschüsse der Direkt-Investitionsgesellschaften auch nicht zum Verkauf befragt. Ihre Zustimmung war eben (leider) nicht erforderlich. 

3. AnleihegläubigerInnen vs. Direkt-InvestorInnen

Viele AnlegerInnen der Direkt-Investitionen gehen immer davon aus, dass sie gegenüber den AnleihegläubigerInnen benachteiligt würde. Das mag dem Umstand geschuldet sein, dass bei dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger und der Geschäftsführung der Deutsche Leuchtmittel GmbH teilweise Personenidentität besteht. Da ist der Gedanke an eine Interessenkollision nicht ganz fernliegend. 

Aber: Klar ist nun auch, dass nach der gutachterlichen Stellungnahme der Kanzlei GÖRG die Sicherungsübereignungen an die Anleihegläubiger wohl nicht halten. Mit anderen Worten - die Anleihegläubiger stehen nicht besser als die Direkt-Investoren. Auch sie partizipieren an den möglichen Verkaufserlösen in ein paar Jahren allenfalls über die Quote bei den einzelnen Gesellschaften. Um es einfach zu sagen: AnleihegläubigerInnen und Direkt-InvestorInnen haben die gleiche Stellung bei der Verteilung des Verkaufserlöses. 

Voraussetzung dafür sind: 

4. Erforderliche weitere Forderungsanmeldungen 

Da die Direkt-InvestorInnen über ihre Gesellschaften zumindest nicht direkt an dem Verkaufserlös partizipieren, müssen sie selbst dafür sorgen, dass das der Fall ist. Das geht nur über Forderungsanmeldungen bei den Gesellschaften, denen der Kaufpreis zufließt. Bei den Anleihen wird dies vermutlich zeitnah passieren oder es ist schon passiert. Bei den Direkt-Investitionen haben die AnlegerInnen vermutlich bisher nur die vorausgefüllte Forderungsanmeldung von Herrn RA Weiß abgegeben. 

Um nun aber auch direkt vom Kaufpreis zu profitieren, müssen auch in den anderen Gesellschaften Forderungen angemeldet werden. Wenn man als AnlegerIn das getan hat, hält man sich alle Optionen offen. Zu den Einzelheiten können Sie mich gern ansprechen. 

5. Angebot an Direkt-InvestorInnen

Zum ersten Mal wird auch klar, was die Käufergesellschaft den Direkt-InvestorInnen anbieten will. Tatsache ist, dass die Käufergesellschaft nicht die Leuchten Kaufen kann, die im Eigentum der AnlegerInnen stehen. Die Einzelheiten, wann und unter welchen Bedingungen Eigentum erworben wurde, können Sie hier nochmal nachlesen: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/deutsche-lichtmiete-direkt-investitionsgesellschaften-anleger-muessen-zwingend-eigentumsfrage-selbst-klaeren-204032.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kaufvertrag-deutsche-lichtmiete-unternehmensgruppe-erlaeuterungen-und-handlungsempfehlungen-203919.html

AnlegerInnen sollen ein "Chines Menue" erhalten - einfach ausgedrückt, sie werden vor die Wahl gestellt: 

  • Verkauf der Leuchten an die Deutsche Leuchtmittel GmbH
  • Beteiligung an den Mieten 
  • Herausgabe der Leuchten (identisch bzw. baugleich)

Wie sich die Variante 1 und 2 letztlich wirtschaftlich darstellen, ist noch nicht klar, da entsprechende Angaben noch nicht gemacht wurden. 

6. Direkt-InvestorInnen sollen sich an Käufergesellschaft wenden

Es kommt auch Bewegung in die Klärung der Eigentumsfrage. Bisher waren die AnlegerInnen gehalten, selbst den Kontakt zum Insolvenzverwalter zu suchen. Nunmehr heißt es in dem Schreiben ausdrücklich: 

"Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH hat nunmehr die Verpflichtung zur Auskunftserteilung sowie zur Herausgabe der Leuchten bei Ausbleiben einer Einigung gegenüber den Direktinvestoren von der Insolvenzverwaltung übernommen. Die Insolvenzverwaltung hat daher der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH die Masterliste zur Verfügung gestellt, damit diese den Direktinvestoren entsprechende Auskünfte zur Existenz oder Nichtexistenz ihrer Leuchten geben kann. Die Masterliste dient damit als Grundlage für die weiteren Verhandlungen der Direktinvestoren mit der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH. Die Direktinvestoren können sich daher bezüglich ihrer Leuchten direkt an die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH wenden."

Praxistipp: Das bedeutet im Klartext: Die Käufergesellschaft verfügt über die gleichen Informationen, wie der Insolvenzverwalter. Damit können und sollten sich die Direkt-InvestorInnen direkt an die Deutsche Leuchtmittel GmbH wenden, um die Frage des Eigentums und die Frage der Rahmendaten eines möglichen Verkaufes mit dieser zu klären. Gern kann ich Sie dabei unterstützen. 

7. Bewertung Angebot LightNow AG

Auch das Angebot von der LightNow AG (Dr. Sieger) wird bewertet. Es liegt in der Natur der Sache, dass es da eine Konkurrenz zu dem Angebot von Dr. Sieger gibt. Dementsprechend wird das Angebot ein wenig kritisch gesehen. 

Ich werde mich in der Beurteilung der Angebote zurückhalten, vor allem deswegen, da ich die Konditionen beider Angebote überhaupt nicht kenne. Im Kern wird es darum gehen, wer die besseren Konditionen einerseits bietet und in wen die AnlegerInnen letztlich das größere Vertrauen haben. Das kann niemand für den Anleger entscheiden. 

Es macht aber m.E. durchaus Sinn, wenn sich mehrere Anleger zusammenschließen, um so eine bessere Verhandlungsposition bei einem möglichen Verkauf zu haben. 

8. Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Die Informationen der Käufergesellschaft sind begrüßenswert. Ich gehe nicht davon aus, dass dieses Informationsschreiben von der Käufergesellschaft automatisch allen AnlegerInnen zur Verfügung gestellt wird. Daher können Sie sich gern an mich wenden, sodass ich Ihnen dieses Schreiben zur Verfügung stellen kann.

Im Grunde müssen die Anleger sich jetzt an die Käufergesellschaft wegen ihrer möglichen Eigentumssituation wenden. Wie dies geht und was Sie dafür benötigen, kann ich Ihnen gern auf Nachfrage mitteilen. Auch das Schreiben der Käufergesellschaft kann ich Ihnen auch Nachfrage zur Verfügung stellen. 

Gern können Sie mich über das untenstehende Formular anschreiben, Sie rufen mich an oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Hier können wir auch Ihre konkreten weiteren Handlungsoptionen erörtern. 



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