Deutsche Lichtmiete: Welche Möglichkeiten haben betroffene Anleger?

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Noch am 13. Oktober 2021 berichtete "Welt" in einem Onlineartikel über die Folgen und Lehren aus dem Versagen der deutschen Finanzaufsicht BaFin im Fall Wirecard. Die Überschrift lautete: „Nächster Anlegerskandal nur eine Frage der Zeit“.

Gut zweieinhalb Monate später ist es wieder soweit. Das Amtsgericht Oldenburg hat am 05. Januar 2022 das Insolvenzverfahren bei der Deutschen Lichtmiete AG eröffnet und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Betroffen sind die Deutsche Lichtmiete AG sowie die Töchter Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft und Deutsche Lichtmiete Vermietungsgesellschaft. Schätzungen zufolge hat Lichtmiete über Anleihen und Direktinvestments etwa 200 Millionen Euro von rund 5000 Investoren eingesammelt. Den Anlegern drohen ganz erhebliche Verluste.

Die Prospekte und Verkaufsunterlagen zu den Direktinvestments sahen folgendes Geschäftsmodell vor: , Die Anleger sollten Leuchtsysteme erwerben und diese für einen vorgesehenen Zeitraum an die Deutsche Lichtmiete vermieten. Die Deutsche Lichtmiete sollte diese wiederum an Industrie- und Gewerbekunden weitervermieten. Mit Ablauf der Mietzeit war vorgesehen, dass Lichtmiete die Leuchtsysteme zu einem zuvor festgelegten Preis zurückkaufen sollte. Anlegern wurde eine jährliche Rendite von mehr als 5 Prozent versprochen. Ab Anfang 2018 wurden dann mehrfach Gelder über Mittelstandsanleihen eingesammelt. Noch im Februar 2021 konnte eine Anleihe über 30 Millionen Euro verzinst mit 5,25 Prozent mit Laufzeit bis 2027 am Markt platziert werden. Angeboten wurden die Anleihen über freie Vertriebe und Vermittler überwiegend an Privatanleger.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 8. Dezember 2021 die Geschäftsräume der Deutsche Lichtmiete durchsuchte und Ende Dezember 2021 ein Insolvenzantrag gestellt wurde, brachen die Kurse der Anleihen massiv ein. Laut Staatsanwaltschaft besteht der Anfangsverdacht, dass die Beschuldigten zu einem (bislang noch nicht geklärten) Zeitpunkt erkannt hätten, dass ihr Investorenmodell nicht tragfähig sei und zur Bezahlung der Anlegerforderungen nicht ausreiche. Trotzdem sei weiteres Kapital über Anleihen eingeworben worden.

Ähnlich wie bei den P&R-Containerinvestments spricht auch hier alles für ein Schneeballsystem. Betroffene Anleger sollten daher möglichst wenig Zeit verlieren und sich umfassend über Handlungsmöglichkeiten informieren.

Neben der Anmeldung der ausgefallenen Forderungen zur Insolvenztabelle kommen sowohl  ein strafrechtliches als auch ein zivilrechtliches Vorgehen gegen die Beschuldigten und weitere Beteiligte in Betracht. Gerade über eine Strafanzeige besteht für die geschädigten Anleger die Möglichkeit, Akteneinsicht in die Ermittlungsakten zu beantragen.

Ferner muss über die Einleitung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen von Vermögenswerten, wie über einen Arrestbefehl, nachgedacht werden. Auch sollte die Verantwortlichkeit der Mittelverwendungstreuhänderin näher beleuchtet werden. Deren Aufgabe bestand laut offizieller Verkaufsprospekte darin, für eine vertragskonforme Verwendung der Kaufpreise zu sorgen.

Schließlich müssen auch die Berater und Vermittler in den Blick genommen werden. War erkennbar, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig ist, hätte dies eines Hinweises bedurft. So hat das Landgericht München I (Urteil vom 18.05.2021, Az.: 28 O 12467/20) einer Anlegerin im P&R-Skandal Schadensersatz zugesprochen, weil die beratende Bank die Anlegerin nicht darüber informiert hat, dass die Wirtschaftsprüfer den P&R Gesellschaften in deren Jahresabschlüssen über Jahre hinweg nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hatten. Sollten Anleger von ihrer Bank oder ihren Vermittlern auch nicht umfassend über die Risiken der Vermögensanlage aufgeklärt worden sein, bestehen ebenfalls Schadensersatzansprüche. In diesem Fall würden Anleger so gestellt werden, als ob sie nie in das Direktinvestment oder die Anleihen investiert hätten.

Betroffene Anleger sollten sich daher frühzeitig über ihre bestehenden Möglichkeiten rechtlich beraten lassen. Wir wissen aus Erfahrung, wie wichtig es ist, seine Rechte als Anleger zielgerichtet und vor allem mit Nachdruck zu verfolgen.

Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren Anleger in solchen Situation und betreut diese insolvenzrechtlich, strafrechtlich und setzt vor allem auch zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen  tatbeteiligte Verantwortliche sowie gegen Anlageberater und Anlagevermittler durch.

Betroffene Anleger, die in die nachfolgenden Direktinvestments und Anleihen der Deutsche Lichtmiete investiert sind, können sich an uns wenden: 

  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-041 concept light High Bay II
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-042 concept light High Bay III
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-043 concept light High Bay IV
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-044 concept light High Bay IV
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-045 concept light LED-Panel 60×60
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-046 concept light Industrie-Lichtband 150
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2016-047 concept light Industrie-Lichtband 150
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-058 LED Hallenstrahler concept light (II)
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-059 LED Hallenstrahler concept light (III)
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-060 LED Hallenstrahler concept light (IV)
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-061 LED Hallenstrahler concept light (V)
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-062 LED Lichtband concept light (I)
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Nr. 2017-063 LED Lichtband concept light (II)
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-066 LED Lichtband concept light (II)
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-067 LED Lichtband 2.0 concept light
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-068 LED Hallenstrahler concept light (III) HP
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-069 LED Hallenstrahler concept light (IV) HP
  • LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm Angebot Nr. 2018-070 LED Hallenstrahler 2.0 concept light 


Wir bieten allen Betroffenen eine kostenfreie Prüfung ihrer Handlungsmöglichkeiten an. Nehmen Sie hierfür gern Kontakt zu uns auf.


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