Deutsche, Europäische oder internationale Marke?

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Die Entscheidung, ob zuerst eine Deutsche oder eine Europäische Marke angemeldet werden sollte, hängt von den individuellen Bedürfnissen und der geplanten Marktabdeckung ab. Eine Europäische Marke ist vorzuziehen, wenn Schutz in mehreren EU-Ländern benötigt wird, da sie alle Mitgliedsstaaten abdeckt. Eine Deutsche Marke ist nur dann sinnvoll, wenn Schutz ausschließlich in Deutschland oder in einem eng begrenzten geografischen Gebiet wie Deutschland und Österreich gewünscht wird. Für den Schutz außerhalb der EU, in Ländern wie Großbritannien und der Schweiz, muss auf nationale Marken oder eine Internationale Marke zurückgegriffen werden, deren Anmeldung allerdings eine bereits bestehende nationale oder regionale Marke voraussetzt. Eine Internationale Marke bietet eine effiziente Möglichkeit, Schutz in mehreren Ländern mit einer Anmeldung zu erlangen, erfordert jedoch oft lokale Vertreter für die Prüfungsprozesse. Wichtig ist auch das Prioritätsrecht, das durch die erste Anmeldung gewährt wird und das Anmeldedatum für weitere Anmeldungen für einen Zeitraum von sechs Monaten sichert. Dies gibt Zeit, die Marktchancen zu bewerten, sollte aber nicht zu unnötigen Anmeldungen verleiten. Vor jeder Markenanmeldung ist eine sorgfältige Recherche, etwa mit der Datenbank TMview, essenziell, um sicherzustellen, dass die Marke eintragbar ist und nicht mit älteren Marken kollidiert. Eine gut durchdachte Anmeldestrategie ist entscheidend, um den Markenschutz effektiv zu nutzen und langfristig von der Marke profitieren zu können.

Problemstellung

Obwohl diese Frage so einfach klingt, können bereits hier viele Fehler gemacht werden. Wenn zuerst eine Deutsche Marke angemeldet wird, ist das herausgeschmissenes Geld, wenn später eine Europäische Marke angemeldet wird? Sollte man nicht sofort eine internationale Marke anmelden und diese dann nach und nach auf die relevant werdenden Länder erstrecken?


Rechtlicher Hintergrund

Eine Europäische Marke deckt alle Europäischen Staaten und somit auch das Gebiet von Deutschland ab. Wenn eine Europäische Marke angemeldet wird, dann ist eine Deutsche Marke nicht mehr notwendig. Eine Deutsche Marke ist somit nur dann sinnvoll, wenn ein Markenschutz nur in Deutschland oder beispielsweise nur in Deutschland und Österreich benötigt wird. Langfristig ist daher meist eine Europäische Marke sinnvoll.

Da eine Europäische Marke nur für die Staaten der Europäischen Union gilt, fehlen insbesondere Großbritannien und die Schweiz. Diese Lücken bleiben oder sie werden mit nationalen Marken in diesen Ländern gefüllt.

Man kann nicht einfach eine internationale Marke anmelden. Voraussetzung für eine internationale Markenanmeldung ist eine nationale oder regionale Markenanmeldung. Die internationale Markenanmeldung ist daher als Erweiterung einer bestehenden Anmeldung zu verstehen. Das heißt in der Praxis, dass immer zuerst eine Deutsche oder eine Europäische Marke angemeldet wird und dann die Internationale Marke.


Vorgehen in der Praxis

Zunächst stellt sich die Frage, ob langfristig eine Deutsche Marke ausreicht. Das ist dann der Fall, wenn nur in Deutschland verkauft wird. Mit der Deutschen Marke kann man den Verkauf in Deutschland und den Import nach Deutschland verbieten. Die Marke schützt gegen den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, die unter der gleichen oder einer ähnlichen Marke angeboten werden. Sogar das bloße Angebot im Internet kann über die Marke verhindert werden.

Wenn mittelfristig ein Vertrieb in Europa beabsichtigt ist, dann sollte eine Europäische Marke angemeldet werden. Sie sollten mit einer frühzeitigen Markenanmeldung Ihr Recht sichern, damit nicht ein Mitbewerber Ihre Marke im benachbarten Ausland anmeldet.

Und dann sollten Sie sich überlegen, ob die Lücken wie Schweiz und Großbritannien mit einer Internationalen Marke geschützt werden sollten. Bei der Internationalen Marke können sie dann auch gleich noch weitere Länder wie USA ankreuzen. Das ist sehr einfach und relativ preisgünstig. Aber man sollte beachten, dass die einzelnen Länder in der Regel noch eine Prüfung vornehmen und weitere Anforderungen haben, zu deren Beantwortung Sie meist einen in diesem Land zugelassenen Vertreter benötigen.


Prioritätsrecht

Wenn man eine erste Markenanmeldung hat, dann begründet diese erste Anmeldung ein Prioritätrecht. Das heißt, dass man für 6 Monate ein Anmeldedatum fixiert hat, auf das man sich auch bei Auslandsanmeldungen beziehen kann. Nach der ersten Anmeldung ist somit erst einmal Zeit zum Nachdenken und zum Prüfen des Marktes. Dies sollte aber nicht dazu verleiten, zuerst erst einmal eine Deutsche Marke anzumelden, die man dann später eventuell gar nicht mehr braucht, weil man eine Europäische Marke anmeldet.  


Ist die Marke überhaupt in Inland und im Ausland eintragbar?

Natürlich können Sie sich keine Marken eintragen lassen, die das Produkt beschreiben. Derartige Angaben sind für alle Marktbegleiter freizuhalten. Aber auch bei einem fantasievollen Wort ist es nicht sicher, ob es eingetragen wird. Hier hilft eine Recherche bei TMview (https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview). Dies ist eine leicht verständliche Datenbank, in der man fast alle eingetragenen Marken weltweit findet. Dort sieht man, ob die Marke oder eine ähnliche Marke bereits von einem anderen angemeldet wurde oder sogar für einen anderen eingetragen wurde. Dann müssen Sie prüfen, ob es sich auch um gleiche oder ähnliche Dienstleistungen handelt. Nur Marken für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen stehen ihnen entgegen. Es können ohne Weiteres auch mehrere Anmelder die gleiche Marke für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen eintragen lassen.


Ergebnis

Man kann viel Geld verlieren, wenn man eine Marke einmal schnell irgendwo anmeldet und es erst später richtig macht. Eine durchdachte Anmeldestrategie ist die Grundvoraussetzung für eine Marke, die dann erst einmal 10 Jahre gilt und immer wieder verlängert werden kann.      

Foto(s): Castell


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