Deutsche Reise Hammer-Urteil vom Landgericht: Es gibt alle Reisewerte ohne Reisebuchung zurück!

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Seit Jahren kämpfen wir gegen ein altes Urteil des Landgerichts Dortmunds, in dem das Gericht beschlossen hat, dass man seine Reisewerte nicht ohne vorherige Reisebuchungen zurück bekommt. An sich war das Urteil wohl auch richtig - aber seit Jahren verhält sich die Deutsche Reise vertragswidrig, da sie z. B. Vorkasse für Reisen verlangt und sich danach weigert den vollen Reisepreis aus den Reisewerten zu bezahlen. So sieht es nun auch endlich das Landgericht:

"Denn nachdem die Beklagte sich geweigert hat, eine Anrechnung von Reisewerten in Höhe von 2.435 EUR auf eine von der Klägerin bei der Beklagten gebuchte Reise vorzunehmen und damit ihre vertraglichen Kardinalpflichten schuldhaft in erheblicher verletzt hat, war es der Klägerin nicht mehr zuzumuten, eine Reise bei der vertragsbrüchigen Beklagten zu buchen."

Das Gericht stellt außerdem fest, dass der ursprüngliche Zweck "dem Ansparen von Reisewerten" so nicht mehr erreicht werden kann.

Urteil: Die Deutsche Reise muss alle Reisewerte ausbezahlen.

Das Urteil ist rechtskräftig, da es sich um eine Berufungs-Urteil handelt. Die Deutsche Reise hat auch bereits in diesem Fall alle Reisewerte an unseren Mandanten ausbezahlt.

Wir empfehlen nun allen Kunden mit denselben Problemen eine Klage gegen die Deutsche Reise.

Kostenlose Erstanfrage

Wenden Sie sich gerne an uns, eine Erstanfrage ist dabei immer kostenlos. Schreiben Sie uns einfach oder füllen Sie am besten gleich unseren Fragebogen über die Deutsche Reise aus:

www.kanzlei-hufschmid.de/Fragebogen-DeutscheReise

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Landgericht Dortmund

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