Deutsche Umwelthilfe klagt in elf weiteren Städten

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Elf weitere Städte sind unter Druck, Fahrverbote zu erlassen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt elf weitere deutsche Städte mit angeblich besonders hoch belasteter Atemluft. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Klagen wegen der zu hohen Belastung der Luft mit dem Stickstoffdioxid (NO2) auf 28. Mit den neuen Klageverfahren möchte die DUH eine schnellstmögliche Einhaltung der Luftqualitätswerte in weiteren besonders hoch belasteten Städten erreichen. Dies soll nur durch Fahrverbote gehen – so die DUH. Betroffen sind Dortmund, Bochum, Düren, Paderborn, Offenbach, Heilbronn, Ludwigsburg, Backnang, Esslingen, Marbach und Reutlingen. Diese Städte weisen nach den amtlichen Messungen einen besonders hohen Konzentrationswert von 50µg NO2/m³ oder mehr im Jahresdurchschnitt 2016 auf. 

Dieselbesitzer haben nun ein Problem.

Die DUH ist umstritten, die Grenzwerte sind problematisch, ebenso die Messmethoden. Über all dies kann gestritten werden. Fest steht aber, dass die Hauptleidtragenden die Dieselbesitzer sind. Die Dieselbesitzer müssen Wertverluste hinnehmen und ggf. Fahrverbote in den von ihnen befahrenen Städten befürchten. Letzteres ist besonders bitter für Pendler und Stadtbewohner. Der Dieselskandal findet also kein Ende.

Ausweg: Schadensersatz und Diesel-Widerrufsjoker.

Neben klassischen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Hersteller und Verkäufer kommt auch der Diesel-Widerrufsjoker in Betracht. Den Widerrufsjoker können Dieselbesitzer ziehen, die den Diesel privat bzw. als Verbraucher mit einem Kredit gekauft oder geleast haben. Ob der Wagen neu oder gebraucht gekauft wurde, spielt dagegen keine Rolle. Ebenso, ob eine Manipulation vorliegt.

Formfehler machen es möglich.

Der Gesetzgeber wollte unbedingt, dass die Banken umfangreiche Informationspflichten einhalten. Deshalb hat der Gesetzgeber die Nichteinhaltung damit „bestraft“, dass die eigentlich nur zweiwöchige Frist für den Widerruf nicht aufhört zu laufen. Es gab so etwas schon einmal bei Immobilienkrediten.

Zweiwöchiges Widerrufsrecht wird „ewig“.

Der Widerruf kann auch Jahre nach Vertragsschluss erklärt werden, wenn die Bank ihre Pflichten nicht erfüllt hat. So gut wie alle Banken haben besagte Formfehler bei den Autofinanzierungen gemacht: VW Bank (genauer: Volkswagen Financial Services), AutoEuropa Bank, Audi Bank, Seat Bank, Škoda Bank, BMW Bank, FCA Bank (Alfa Romeo, Fiat, Jeep, Abarth, Maserati, Jaguar, Land Rover), Ford Bank, Honda Bank, Hyundai Capital Bank, Mercedes-Benz Bank, MKG Bank (Mitsubishi), Opel Bank, RCI Bank (Renault, Dacia, Nissan, Infiniti), Santander, FFS Bank, Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) und Toyota Financial Services.

Der Widerruf umfasst Kredit und Kauf!

Der Widerruf umfasst nicht nur den Kredit, sondern auch den Kauf. Dies zumindest dann, wenn der Kredit vom Autohändler vermittelt wurde. Dann nämlich handelt es sich um ein sogenanntes verbundenes Geschäft. Folge: Alles wird rückabgewickelt. Der Darlehensnehmer erhält seine Anzahlung und seine Raten zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 9 Cent pro Kilometer. Die VW Bank erhält das Auto. Der Kredit gilt als getilgt.

Urteile geben Anwälten recht.

Es gibt jetzt mehrere Urteile dieser Art. Am 20.11.2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. I-2 O 45/17, Volltext im Internet zu finden) ähnlich entschieden. Am 25.01.2018 ist eine Entscheidung des LG Ellwangen zu dem Az. 4 O 232/16 hinzugekommen, am 09.02.2018 eine Entscheidung des Landgerichts München I (Az. 29 O 14138/17). Es soll um insgesamt weit über 100.000 Kreditverträge gehen. Weitere Entscheidungen werden also folgen.

Rechtsschutzversicherungen müssen in der Regel die Kosten decken.

Hierzu gibt es bereits Urteile. Der Rechtsschutzfall liegt hier in dem Widerruf, der nicht anerkannt wird. Das heißt, der Widerruf muss in die versicherte Zeit fallen. Zur Zeit des Kaufs muss die Rechtsschutzversicherung noch nicht bestanden haben!

Rechtsanwalt Dr. Schweers bietet eine kostenlose Erstprüfung an.

Schicken Sie dazu Ihren Kaufvertrag, Ihren Kredit- oder Leasingvertrag zu und machen Sie bitte Angaben dazu, ob Sie rechtsschutzversichert sind.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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