Die 7 häufigsten Haftungsfallen für Onlineshop-Betreiber

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Onlineshop-Betreiber müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, um ihre Geschäfte rechts- und abmahnsicher durchzuführen. Die Rechtslage ist nicht leicht zu überblicken, die maßgeblichen Gesetze ändern sich oft. Massenhafte Abmahnungen verursachen zudem massive Kosten bei Shop-Betreibern.

Wir zeigen die 7 häufigsten Fehler auf:

1. Unzulässige Übernahme von Produktfotos und Artikelbeschreibungen

Für die Gestaltung von Onlineshops ist es unerlässlich, ansprechende Produktfotos und Artikelbeschreibung zu verwenden. Hierbei übersehen die Betreiber aber oft, dass Produktfotos im Internet nicht einfach übernommen werden dürfen. In der Regel liegt ein Urheberrechtsverstoß vor. Vor allem bedeutet der fehlende Copyrightvermerk nicht, dass ein Bild nicht einem Urheberrecht eines Dritten unterliegt.

2. Fehlerhafte Preisangaben und Versandkosten

Die Preise in Onlineshops müssen gemäß der Preisangabenverordnung korrekt und vollständig wiedergegeben werden. Das betrifft zum einen den Hinweis auf anfallende Steuern wie die Umsatzsteuer. Zum anderen betrifft dies auch die Darstellung der Versandkosten, die stets entweder konkret oder für den Kunden zumindest berechenbar angegeben werden müssen.

3. Anbieterkennzeichnung (Impressum)

Jeder Onlineshop muss über eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verfügen. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG. Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können. Die jeweils notwendigen Angaben im Impressum unterscheiden sich im Detail. Bei einer GmbH sind beispielsweise andere Angaben zu machen als bei einem Einzelunternehmen.

4.Fehlende Datenschutzerklärung

Das Telemediengesetz sieht in § 13 vor, dass den Kunden bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten mitgeteilt werden müssen. Dies betrifft Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten. Soweit die Daten, die im Bestellprozess vom Kunden gespeichert werden, nur für die Abwicklung der Bestellung genutzt werden und nur an Unternehmen weitergegeben werden, wenn dies für die Durchführungen und Abwicklung notwendig ist, ist eine Unterrichtung der Nutzer ausreichend. Der Weitergabe von Daten an Dritte muss der Kunde ausdrücklich zustimmen.

5. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht hat in den vergangenen Jahren immer wieder zu Abmahnungen der Onlinehändler geführt. Die häufigsten Fehler hierbei sind:

  • die fehlerhafte Anwendung und Umsetzung der zahlreichen Alternativen der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung
  • das Einräumen einer 14-tägigen Widerrufsfrist, obwohl nicht unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform belehrt wird
  • das unzulässige Einschränken des Widerrufsrechts (Rücknahme nur in Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung, unzulässiger Ausschluss für bestimmte Warenklassen usw.)

6. AGB-Klauseln

Häufig verwenden Onlineshop-Betreiber unzulässige AGB-Klauseln. Fehler sind z. B.

  • Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden
  • Lieferzeiten sind unverbindlich
  • Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern
  • unzulässige salvatorische Klauseln
  • Abwälzung der Transportgefahr auf den Kunden ggü. Verbrauchern
  • Ersetzungsklauseln (Lieferung „gleichwertiger“ Produkte)
  • Pflicht zur Untersuchung und sofortigen Anzeige von Beschädigungen ggü. Verbrauchern

7.Fehlerhafte Einbindung von AGB

Ein häufiges Missverständnis im Zusammenhang mit AGB ist, dass viele Shop-Betreiber der Auffassung sind, es würde genügen, wenn sie über AGB verfügen und diese irgendwo auf der Website verlinkt werden. Das ist aber falsch. Um wirksam zu sein, müssen AGB entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. Das ist nach § 305 BGB aber nur der Fall, wenn:

  • der Shop-Betreiber den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweist
  • der Kunde die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und
  • der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.

Dies kann beispielsweise umgesetzt werden durch einen entsprechenden deutlichen Hinweis auf die AGB bei Vertragsschluss, die Verlinkung oder eine sonstige Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Kunden sowie eine Checkbox für die notwendige Einwilligung.

Daneben ist eine Vielzahl weiterer Haftungsfallen für Onlineshop-Betreiber denkbar. Die Errichtung eines professionellen Onlineshops sollte daher nicht ohne anwaltliche Beratung erfolgen.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg steht Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Onlineshop-Recht. Rufen Sie uns ganz einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail.


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