Die Abfindungszahlung - kurz erklärt

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Energiekrise sorgt für steigende Insolvenzen bei Unternehmen. Kündigungen, Lohnreduzierungen und Abfindungsverhandlungen vor und nach Gerichtsververfahren nehmen zu. 

Ist die Höhe der Abfindungzahlung im Gesetz geregelt ?

Die rechtliche Grundlage für eine Abfindung kann in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen bzw. dem Arbeitsvertrag geregelt sein oder sich auch aus einem Abfindungsangebot des Arbeitgebers -regelmäßig vor der Ausspruch Kündigung - ergeben.

Fazit: Verträge und schriftlichen Unterlagen sind zu prüfen!

Ist dort nichts geregelt, kann eine Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses durch das Arbeitsgericht festgesetzt oder im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in einem Vergleich ausgehandelt und protokolliert werden. 

Eine Kündigungsschutzklage beinhaltet für den gekündigten Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Denn diese Klage ist auf die gerichtliche Feststellung gerichtet, dass durch die Kündigung das Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer nicht beendet ist.

Regelmäßig kommt es zu Vergleichsverhandlungen und dann mit Abfindungsregelungen vor dem Arbeitsgericht, da der Arbeitgeber bei guten Erfolgsaussichten für die Kündigungsschutzklage lieber freiwillig einer Abfindungszahlung in einem Gesamtvergleich zustimmt, als einen Prozess zu verlieren. 

Die Verurteilung des Arbeitgebers zu einer Abfindungszahlung nach §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz, wenn

  • die Kündigung nach Ansicht des Gerichts unwirksam war, und
  • dem Arbeitnehmer die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist, z.B. wegen beleidigender Äußerungen des Arbeitgebers im Prozess

ist dagegen selten.

Wie berechnet sich die Abfindung?

Oft orientieren sich die Arbeitsgerichte und damit auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung an der Faustregel, wonach ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Abfindungszahlung zu akzeptieren ist..

Diese Berechnung wird teilweise auch als Regelabfindung bezeichnet und ist in den einzelnen Gerichtsbezirken schwankend.

Die Zahlungshöhe einer Abfindung orientiert sich zusätzlich an

  • der Dauer des Kündigungsschutzverfahren und
  • der Chance  -aufgrund der Qualifikation und/oder des Alters des Arbeitnehmers-, zeitnah eine neue Arbeitsstelle zu finden

Fazit: Das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers ist für die Höhe des Abfindungsbetrages einzuschätzen!

Allein das Verschieben eines Termins vor dem Arbeitsgericht um nur 1 Monat kann das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers um einen vollen Bruttomontagslohn erhöhen.

Fazit: Lassen Sie Ihre Chancen von Anfang anwaltlich bewerten!

Stichworte: Abfindung, Abfindungshöhe, Bruttomonatsgehalt, Regelabfindung, Kündigungsschutzklage

Haben Sie Fragen oder benötigen Hilfe, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Ulrich Gewert

Rechtsanwalt

Theaterstraße 3

30159 Hannover 

Tel: 0511-35-36-05-21

www.ksg-recht.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.Verw.wirt (FH) Ulrich Gewert

Beiträge zum Thema