Die Audi AG mahnt wegen Verletzung des Markenrechts ab! Wir helfen!

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Die Audi AG ist eine weltbekannte Automobilherstellerin mit Sitz in Ingolstadt und gehört zum Volkswagen-Konzern. Gleichzeitig hat die Audi AG nicht nur die klassische Bildmarke mit den vier Ringen, sondern sämtliche verschiedene Marken national sowie international für etliche Waren- und Dienstleistungsklassen registrieren lassen - die sie mit allen Mitteln verteidigt. Auch in diesem Jahr kommt es vermehrt zu Abmahnungen von der Audi AG, die von der Kanzlei Kessler Legal vertreten wird.


Was wird vorgeworfen?


Die Adressaten des Abmahnschreibens der Audi AG sind überwiegend Online-Händler auf eBay oder anderen Markplattformen, die eines der vielen Marken von der Audi AG ohne vorherige Genehmigung im geschäftlichen Verkehr nutzen. Ihnen wird daher eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen.


Was wird von der Kanzlei Kessler Legal verlangt?


Die Audi AG fordert unter knapper Fristsetzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft darüber, von wem das oder die betroffenen Produkte bezogen worden sind, zu welcher Menge und zu welchen Preisen diese an- und verkauft wurden. Ferner fordert die Audi AG die Vernichtung oder Herausgabe des streitgegenständlichen Produktes sowie die Anerkennung des Schadensersatzanspruches.


Weiterhin fordert die Audi AG ihren Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von 150.00,00 € zugrunde gelegt. Die Kosten der Rechtsverfolgung belaufen sich somit auf höchstens 2.538,10 € (netto).


Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und unterschreiben Sie nicht die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verletzung des Markenrechts vorliegt. Dieses setzt ein markenrechtliches Handeln voraus.

Zahlen Sie den Abmahnern nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Summe!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.



Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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