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Die Bahn streikt – welche Rechte haben Reisende?

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

[image]Bahnmitarbeiter haben diese Woche in fast allen Bundesländern mit Warnstreiks begonnen. Viele Züge fielen infolgedessen bereits aus. Verspätungen sind die weitere Folge. Grund für den Warnstreik ist die derzeit laufende Tarifrunde für rund 130.000 Bahnbedienstete. Die Eisenbahner- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert 6,5 Prozent mehr Lohn. Welche Rechte haben Bahnreisende, die vom Streik betroffen sind?

Gibt es eine Entschädigung?

Die Deutsche Bahn (DB) lehnt bisher Entschädigungen wegen streikbedingter Verspätungen ab. Streiks seien höhere Gewalt. Die Bahn habe keinen Einfluss darauf und müsse somit nicht für die Folgen haften. Diese Meinung der Bahn ist jedoch umstritten. Ersatz für Taxikosten oder Hotelübernachtung gibt es mangels einer gerichtlichen Entscheidung bisher aber nur aus Kulanz, wenn vom Bahnhof kein anderer Weg wegführt. Ein noch dieses Jahr erwartetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll dahingehend Klarheit bringen. Ein Bahnstreik steht zwar nicht im Mittelpunkt dieser Entscheidung, sondern schlechtes Wetter. Aber auch das zählt zu höherer Gewalt. Bei Flugunternehmen steht schon gerichtlich fest, dass sie den Flugbetrieb bei angekündigten Streiks so organisieren müssen, dass möglichst wenig Beeinträchtigungen durch den Streik entstehen. Nur so können sie Schadensersatzforderungen entgehen.

Kann ich mein Ticket zurückgeben?

Anders sieht es dagegen bei der Rückerstattung von Ticketkosten aus. Fällt ein Zug aus oder verspätet er sich, können Reisende nicht nur ihre Reservierung stornieren. Die Bahn zahlt auch den Preis bereits bezahlter Fahrscheine zurück. Verpasst ein Bahnpassagier, weil er umsteigen muss, seinen Anschlusszug, gibt es zumindest teilweise den Fahrpreis zurück. Im Übrigen ist auch ein Umtausch der einfachen Fahrkarte möglich. Bei Zeitkarten der DB - wie etwa einem Monatsticket - erstattet das Unternehmen den anteiligen Preis pro Streiktag. Die Erstattung gibt es nach persönlichem Erscheinen im jeweiligen Reisezentrum. Bei Verbundkarten kommt es auf die Vereinbarungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe an.

Kann ich einfach einen anderen Zug nehmen?

Nicht jeder will sein Ticket zurückgeben. Mit dem vorhandenen Ticket ist es daher auch möglich, bei Zugausfall oder ab einer Verspätung von 20 Minuten einen anderen Zug zu nehmen. Das darf sogar ein höherwertiger Zug, wie etwa der ICE sein. Eine Zugbindung durch die Karte gilt nicht mehr.

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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