Die BMW AG lässt durch die Kanzlei Klaka wegen einer Markenrechtsverletzung abmahnen

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Die Kanzlei Klaka mahnt im Auftrag der BMW AG einen eBay-Nutzer ab, der Aufkleber mit den markenrechtlichen geschützten Farben der BMW AG zum Verkauf angeboten haben soll, ohne hierfür die erforderliche Lizenz zu besitzen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Klaka vertreten die Bayerischen Motoren Werke BMW AG bezüglich der Belange des gewerblichen Rechtsschutzes. Hierzu gehören auch markenrechtliche Fragen und Interessen der BMW AG. Zu den geschützten Marken gehören neben der Wortmarke „BMW“ auch Bild- und Farbmarken. Speziell um letztere geht es in der vorliegenden Abmahnung.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe auf der Internethandelsplattform eBay Aufkleber mit dem Farbmuster „hellblau-dunkelblau-rot“, dass für die BMW AG charakteristisch und markenrechtlich geschützt ist, zum Verkauf angeboten zu haben. Auch enthielten die vom Abgemahnten geschalteten Anzeigen die Bezeichnung „BMW“, mithin sei ebenfalls der Schutz der Wortmarke betroffen.

Ohne die Zustimmung der Rechteinhaberin, der BMW AG, im Form eines Lizenzvertrags stelle ein solches Verhalten des Abgemahnten eine „Rufausbeutung/ Trittbrettfahrerei“ dar, so die Anwälte der Kanzlei Klaka. Es entstehe eine Verwechselungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr.2 und Nr. 3 MarkenG, durch die der Abgemahnte ohne Gegenleistung vom Ruf der BMW AG profitiere.

Der Abgemahnte wird daher aufgefordert, Auskunft über den Umfang der Verwendung der Wort- und Farbmarken der BMW AG zu erteilen sowie neben der Vernichtung der verbleibenden Aufkleber eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Auch wird nebst der Kosten für die Beauftragung der Kanzlei Klaka eine Schadensersatzforderung angekündigt.

Haben auch sie eine Abmahnung erhalten? Wie sollten damit umgehen?

Gerade im Markenrecht sind Abmahnung ein rechtliches Mittel der außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Auch wenn sich die Abgemahnten meist keines Verstoßes bewusst und daher häufig überrascht sind, ist es wichtig die Abmahnung ernst zu nehmen. Halten Sie die in der Abmahnung enthaltenen Fristen ein und nutzen Sie die Frist, um einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Hierbei empfiehlt es sich, einen Experten auf dem entsprechenden Rechtsgebiet aufzusuchen. Gerade im gewerblichen Rechtschutz, wie hier im Markenrecht, ist es für eine erfolgreiche Verteidigung erforderlich, die neusten Entwicklungen auf dem Rechtsgebiet, vor allem die neue Rechtsprechung zu verfolgen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und auf der Suche nach einer rechtlichen Vertretung Ihrer Interessen sind, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung mit der Verteidigung von Abgemahnten. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Mail oder Fax.

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