Die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen des geistigen Eigentums

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Mit der Verordnung vom 19.04.2012 erschuf die EU beim Harmonisierungsamt  für den Binnenmarkt (HABM) eine, so bezeichnete, Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen des geistigen Eigentums.

Die EU begründet die Verordnung in den Erwägungsgründen folgendermaßen:

Die stetige Zunahme der Zahl der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums stellt eine ernsthafte Bedrohung nicht nur für die Wirtschaft der Union, sondern in vielen Fällen auch für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher in der Union dar. Eine erfolgreiche Bekämpfung dieses Phänomens erfordert daher wirksame, sofortige und koordinierte Maßnahmen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene.

Des Weiteren betont die EU, dass Maßnahmen bezüglich der Bekämpfung der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums unverzichtbar seien und ergriffen werden müssen.

Mit der Errichtung der Beobachtungsstelle soll ein umfassender Schutz gewährleistet werden können.



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