Die Fareds Rechtsanwälte mahnen wegen des Uploads eines Films der Erwachsenenunterhaltung ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Auftrag der Eco Alpha Inc. dba EA Productions/Evil Angel mahnt die Rechtsanwaltsgesellschaft MBH Fareds wegen eines Illegalen Tauschbörsenangebots auf der Plattform „µTorrent“ ab. Aufgrund der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung soll der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 735,00 EUR zahlen.

In der vorliegenden Abmahnung weisen die Rechtsanwälte der Kanzlei Fareds zunächst auf den Erwerb der Mandantin der Nutzungsrecht mittels eines Lizenzvertrags hin, sodass die Echo Alpha Inc. dba EA Productions das Recht zusteht, ein öffentliches Zugänglichmachen gemäß §19a UrhG zu verbieten und gegebenenfalls rechtlich verfolgen zu lassen.

Weiter heißt es, der Abgemahnte habe gegen eben jenes Verbot des öffentlichen Zugänglichmachens verstoßen, indem er auf einer sogenannten Filesharing-Plattform einen pornographischen Film zum Download bereitgestellt habe. Die Ermittlung des Internetanschlusses des Abgemahnten erfolgte durch ein sogenanntes Anti-Piracy-Programm.

Da der Upload auf einen sogenannten P2P-Netzwerk meist ohne die Einwilligung des Rechtsinhabers geschieht, verstößt dieser gegen §19a UhrG. Der Abgemahnte wird daher aufgefordert, zum einen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie das Filmwerk von der Plattform zu entfernen und zum anderen Schadens- und Aufwendungsersatz zu leisten. Den Gesamtbetrag beziffert die Kanzlei Fareds auf 735,00 EUR.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten?

Eine gelungene Verteidigung gegen eine Abmahnung setzt einen cleveren Umgang mit der Abmahnung voraus. Zunächst einmal gilt es ruhig zu bleiben und nicht überstürzt zu handeln. In keinem Fall sollten Sie jedoch die Abmahnung ignorieren. Dies kann zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen Sie führen, das wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Sie einfach die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den geforderten „Vergleichsbetrag“ zahlen sollen. Die Erfahrung hat uns gelehrt: Nein! Die beigefügten Unterlassungserklärungen sind oft zu weitreichend formuliert und der geforderte Betrag zu hoch angesetzt. Mit einer guten Rechtsberatung durch Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts, lassen sich Schwachstellen der Abmahnung aufdecken und für Sie günstigere Ergebnisse erzielen. Kontaktieren Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg. Wir helfen Ihnen gerne. Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs und lassen sich Ihre persönlichen Erfolgschancen einschätzen.

Kontakt:

Hämmerling · Von Leitner-Scharfenberg Rechtsanwälte in Partnerschaft


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema