Die fondsgebundene Lebensversicherung und ihre Nachteile

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Viele Anleger möchten mit ihrer Investition nicht nur für sich im Alter, sondern auch für ihre Nachkommen im Falle eines Ablebens vorsorgen. So mancher Anleger entscheidet sich zu diesem Zwecke auf Anraten eines Versicherungsberaters für eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung.

Doch diese Anlageform weist zahlreiche Risiken auf. Bis hin zum Totalverlustrisiko.

Versicherungskonzept

Zunächst sollten Sie sich als Anleger vor Augen führen, in was für ein Produkt Sie tatsächlich investiert haben. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung handelt es sich um eine Verknüpfung von einer Risikolebensversicherung mit einer Kapitalanlage. Die Kapitalanlage erfolgt in Fonds („fondsgebunden“). Das bedeutet, dass das von Ihnen eingezahlt Geld in weitere Kapitalanlagen, unter anderem in Aktienfonds, investiert wird.

Die fondsgebundene Lebensversicherung wird für eine bestimmte Laufzeit vereinbart (z. B. 20 Jahre). Bei Ablauf dieser Zeit wird der Wert der vorhandenen Kapitalanlage an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Das Modell ist so konzipiert, dass sowohl der Todesfall abgesichert wird als auch der Fall bedacht ist, dass der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit erlebt.

Der Unterschied von einer fondsgebundenen Lebensversicherung zu der fondsgebundenen Rentenversicherung ist, dass bei der Rentenversicherung nicht auch der Todesfall abgesichert wird. Gleich bliebt die Anlage des Vermögens in einen oder mehrere Fonds. Bei Vertragsablauf wird dann einmalig oder monatlich eine Rente ausgezahlt.

Risiken

Häufig ist den Anlegern aber nicht bewusst, dass ihr Vermögen in eine möglicherweise spekulative Kapitalanlage investiert wird, die entsprechende Risiken mit sich bringt. Auch werden diese Risiken in vielen Fällen nicht von den Beratern aufgeklärt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass fondsgebundenen Lebensversicherungen bei wirtschaftlicher Betrachtung auch Anlagegeschäfte sind und deshalb auch die entsprechenden Aufklärungspflichten für Berater gelten (05.04.2017 - Az.: IV ZR 437/15). Der Berater ist daher verpflichtet den Versicherungsnehmer/Anleger nicht nur anlage- sondern auch anlegergerecht zu beraten. Bei einer anlegeregerechten Beratung müssen die persönliche Verhältnisse des Anlegers berücksichtigt werden und bei einer anlagegerechten Beratung muss auf die Eigenarten des spezifischen Anlageprodukts eingegangen werden, zu denen auch und insbesondere die Risiken zählen.

Die Risiken einer fondsgebundenen Lebensversicherung sind aufgrund der Anlageform in Fonds besonders weitreichend.

Totalverlustrisiko

Eine Anlage in Fonds wie Aktien- oder Rentenfonds birgt stets die Möglichkeit, dass die Anlage ihre Werthaltigkeit verliert. Vielen Anlegern ist das Risiko einer Anlage in Aktien, die den Marktschwankungen unterliegt, wohl bewusst, allerdings gehen sie nicht davon aus, dass auch ihr Geld über die Lebensversicherung in Aktien angelegt wird. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall Ihr Geld nicht mehr vorhanden ist. Aktien sind ein hoch spekulatives Produkt und ihnen ist das Totalverlustrisiko immanent.

Doppelte Kostenstruktur

Ebenso fehlt regelmäßig die Aufklärung über die Kostenstrukturen, die das Anlagesystem mit sich bringt. Das von Ihnen investierte Geld fließt nicht vollständig in die Kapitalanlage ein. Sowohl für die Lebensversicherung als auch für die Fondsanlage entstehen Kosten. Wenn Sie nur in einen Fonds oder eine Lebensversicherung investieren, fallen diese Kosten nur in einfacher Ausführung an. Das mehrstufige System erhöhte diese Kosten allerdings und gerade in den ersten Jahren fallen die von Ihnen eingezahlten Beträge und der tatsächliche Wert Ihrer Anlage deutlich auseinander.

Blindpoolrisiko

Zudem wird Ihr Vermögen nicht nur in einen Fonds angelegt. Dies mag zunächst aufgrund der Diversifikation zwar wünschenswert klingen, allerdings bedeutet eine Vielzahl von Fonds auch eine Vervielfältigung der Risiken, da jeder Fonds auch seine eigenen spezifischen Risiken mit sich bringt (Klumpenrisiko). Dies wirkt sich ebenso nachteilig auf den Wert Ihrer Anlage aus.

Interessenkollision

Vielen Anlegern ist darüber hinaus auch unbekannt, dass die Fonds, in die das Geld investiert wird, häufig hauseigene Produkte oder ausnahmsweise größere bekannte Fonds sind. Die bloße interne Verschiebung des Geldes wird wohl nicht von Ihnen gewollt sein. Wenn Sie Ihr Geld schon in dieser Form anlegen, möchten Sie als Anleger wahrscheinlich nur die besten Empfehlungen, die dann wenigstens gewinnbringend erscheinen, und nicht lediglich Ihrer beratenden Bank in die Hände spielen.

Dies sind nur einige der Risiken, die sich aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung ergeben können. Jedes Anlageprodukt birgt auch seine eigenen und individuellen Risiken. Diese prüfen wir für Ihren konkreten Fall gerne nach.

Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie Ihre Ansprüche durch unser Anwaltsteam mit jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts prüfen. Es gibt bessere Wege als eine Kündigung.

Wir prüfen umfassend, ob Ihre Widerrufsbelehrung möglicherweise fehlerhaft war und sie auch nach Jahren noch die Rückabwicklung des Vertrages erreichen können oder, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen das vermittelnde Institut geltend machen können.

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