Die geplante Reform des Mietrechts bei Modernisierungsmieterhöhungen

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Modernisierungsmaßnahmen können für den Mieter ein großes Ärgernis bedeuten. Eine Miete, die man gegebenenfalls jahrelang stabil gehalten hat, kann unter relativ einfachen Voraussetzungen erhöht werden.

Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, kann er die Miete unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Der Vermieter darf die Kosten z. B. von Dämmmaßnahmen in einer bestimmten Höhe auf die Mieter abwälzen. Da solche Maßnahmen in der Regel sehr viel kosten, kann die Miete aufgrund Modernisierungsmaßnahmen schnell mal um mehr als 100 € monatlich steigen.

Die Bundesregierung plant, eine Modernisierungsmaßnahme für die Vermieter noch günstiger zu machen. Die Steuerlast soll für energetische Maßnahmen gesenkt werden. Laut einer Meldung im Spiegel vom 20.6.2011 fordert der Mieterbund, dass diese finanzielle Entlastung auch für den Mieter spürbar werden sollte. Schließlich werden die Kosten der Maßnahmen (zum Teil) auf ihn abgewälzt. Im Fall einer Entlastung des Vermieters wäre es - so der Mieterbund - gerecht, die Last auch von der Schulter des Mieters zu nehmen.

Ohne eine Gesetzesänderung wird es wohl dabei bleiben: Der Vermieter wird den gesetzlich festgelegten Teil der Kosten einer Modernisierungsmaßnahme auf den Mieter abwälzen dürfen. Was der Vermieter allerdings nicht darf, ist, den Mieter mit den Kosten weiterer Maßnahmen - etwa Instandhaltungs-, und Instandsetzungsmaßnahmen - zu belasten.

Fachanwaltstipp Mieter: Prüfen Sie bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung immer, ob die Modernisierung überhaupt rechtzeitig angekündigt wurde, ob es sich tatsächlich um eine Modernisierung handelt (oft werden notwendige Instandsetzungen als Modernisierung verkauft, weil z. B. noch eine Fassadendämmung hinzugefügt wurde) und ob die in Ansatz gebrachten Kosten für die Handwerkerleistungen auch angemessen sind.

Fachanwaltstipp Vermieter: Bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung muss wohl gelten, dass die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen auch bei Steuererleichterungen nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Mieter abgewälzt werden dürfen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin-Mitte

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