📜 ❌ Die Gesetzliche Erbfolge oder Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist? (Teil II)

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In diesem Fall regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer die Erben sind und in welchem Verhältnis sie erben. Zur Wahrung der Fairness aller Erben untereinander gelten verschiedenen Prinzipien, die ich bereits angekündigt habe und zum Zwecke des besseren Verständnisses stark vereinfacht darstelle.

Das Gleichheitsprinzip legt, wie der Name schon sagt fest, dass die gesetzlichen Erben gleiche Teile des Nachlasses erhalten, es sei denn, es liegen besondere Umstände oder testamentarische Anordnungen vor, die eine ungleiche Verteilung rechtfertigen. Eingeteilt werden die Erben nach Stämmen und Linien (Stammprinzip), lebende Verwandte repräsentieren diesen Stamm (Repräsentationsprinzip) und schließen deren Nachkommen vom Erbe aus [Eltern die Kinder zB.]. Dass die näheren Verwandten des Verstorbenen bevorzugt werden, regelt das Gradualprinzip. Und dass die Elternlinie vor der Geschwisterlinie bevorzugt wird, nennt man Parentalprinzip. Das Pflichtteilsprinzip garantiert bestimmten gesetzlichen Erben, in der Regel Ehegatten und Kindern, einen Mindestanteil am Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden und erhält wegen der enormen Wichtigkeit auch bald einen eigenen Beitrag.

Die gesetzliche Erbfolge ist hierarchisch aufgebaut und sieht im Wesentlichen folgende Erben vor:

✔️Erben 1. Ordnung: Das sind die direkten Abkömmlinge des Verstorbenen, also seine Kinder und Enkel. Sie erben zu gleichen Teilen, wenn der Erblasser keine abweichende Regelung getroffen hat.

✔️Erben 2. Ordnung: Falls keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen sowie deren Abkömmlinge (Geschwister des Verstorbenen und deren Kinder) als Erben zweiter Ordnung.

✔️Erben 3., 4. und fernerer Ordnung: Wenn keine Erben der vorgehenden Ordnung existieren, erben die Großeltern (3°), Urgroßeltern (4°) und deren Abkömmlinge

✔️Fiskus: Erst wenn keine Verwandten oder Ehegatten gefunden werden können, erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.

❓ Im Regelfall ist man mit dem Ehegatten aber nicht verwandt. Bekommt der/die dann nichts?

Doch, aber es kommt darauf an! Und zwar welche weiteren gesetzlichen Erben es gibt und welchen Güterstand die Eheleute (vereinbart) hatten. Auch dazu eine erste Übersicht in der Grafik. Ein eigener Beitrag folgt.

⚠️ Die gesetzliche Erbfolge kann in vielen Fällen zu unerwünschten Ergebnissen führen, da sie nicht die individuellen Wünsche des Erblassers berücksichtigt. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine letztwillige Verfügung zu erstellen.


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In Bezug auf das Erbrecht des Ehegatten kommt es auf die weiteren gesetzlichen Erben an und darauf welchen Güterstand die Eheleute (vereinbart) hatten. Auch dazu eine erste Übersicht in der Grafik.

Foto(s): Tobias Blüming

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