Was tun bei Fehler im Scheidungsbeschluss? oder Die Scheidung gilt auch mit falschem Hochzeitsdatum!

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Manchmal schleichen sich Fehler in rechtliche Dokumente ein, die unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen können. 

Angenommen, Ihr Scheidungsbeschluss gibt fälschlicherweise an, Sie hätten am XX. Mai 2008 geheiratet, obwohl Ihr tatsächliches Hochzeitsdatum im Juni 2009 liegt. Dieser Fehler kann zu Schwierigkeiten bei der Eintragung der Scheidung ins Eheregister führen. 

Vor allem für alle, die neu heiraten wollen, kann diese Verzögerung sehr unangenehm werden. 

Hier erfahren Sie, wie Sie mit dieser Situation umgehen können.


Was war passiert? 

Die Ehe zwischen H. A. und Y. A. wurde durch einen Beschluss des Familiengerichts Lüneburg am 17. März 2023 beendet. 

Soweit so gut, doch der Scheidungsbeschluss enthielt das falsche Heiratsdatum (XX. Mai 2008, statt XX. Juni 2009), was zu einer Uneinigkeit mit dem Standesamt bezüglich der Eintragung in das Eheregister führte. 

Das Standesamt verweigerte nun die Eintragung der Scheidung ins Eheregister.

Der daraufhin beim Amtsgericht (Familiengericht) eingereichte Antrag der Ehefrau auf Feststellung, dass der Scheidungsbeschluss zu berichtigen sei wurde zurückgewiesen und dem OLG Celle vorgelegt.


Die Entscheidung des Gerichts!

Auch das OLG hat am 19.10.2023 (Az: 17 WF 148/23) den Antrag auf Festellung der Unrichtigkeit abgewiesen. Das Gericht wies draufhin, dass der Scheidungsbeschluss hier nicht der Berichtigung unterliegt, die nur die Beseitigung von Fehlern bei der Willensäußerung, nicht aber der Willensbildung des Gerichts ermöglicht. Die irrtümliche Annahme des Amtsgerichts, die Ehe sei im Mai 2008 geschlossen worden, betrifft die Willensbildung.  Vor diesem Hintergrund kann das Amtsgericht weder die getroffene Entscheidung berichtigen noch in einem gesonderten Verfahren auf Berichtigung erkennen.

Zwischen den Ehegatten bestand nur die am XX Juni 2009 geschlossene Ehe, deren Scheidung sie im damaligen Verfahren verfolgt haben. Der vom Amtsgericht getroffene Ausspruch war dementsprechend darauf gerichtet, gerade diese Ehe zu scheiden und ist von den Beteiligten auch genau so verstanden worden. 

Ergo entschied das Oberlandesgericht, dass der Scheidungsbeschluss auch dann wirksam ist, wenn dort ein falsches Hochzeitsdatum steht.


Handlungsempfehlung:

  1. Sorgfältige Überprüfung 1: Prüfen Sie den Scheidungsantrag! Im Fall des OLG Celle enthielt bereits der Scheidungsantrag das falsche Hochzeitsdatum.
  2. Sorgfältige Überprüfung 2: Untersuchen Sie den Scheidungsbeschluss genau, dokumentieren Sie den Fehler im Hochzeitsdatum und teilen dies Ihrem Scheidungsanwalt oder Gericht mit.
  3. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Familienrecht: Holen Sie sich professionellen Rat, um die rechtlichen Schritte zu verstehen und zu planen. Klären Sie alle Fragen im Gespräch mit Ihrem Anwalt, bevor Sie handeln.
  4. Keine eigenmächtigen Korrekturen: Versuchen Sie nicht, den Scheidungsbeschluss eigenständig zu korrigieren. Eigentlich selbstverständlich, aber bitte Finger weg von Tipp-Ex & Co. Lassen Sie dies in Absprache mit Ihrem Anwalt durchführen.
  5. Berichtigungsverfahren einleiten: Unterstützt von Ihrem Anwalt leiten Sie das Berichtigungsverfahren ein, üblicherweise im Rahmen des Ausgangsverfahrens.
  6. Notwendigkeit einer Gerichtsentscheidung: Möglicherweise ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich, um das Standesamt zur Eintragung der Scheidung mit dem korrekten Datum zu bewegen. Ihr Anwalt wird Sie in diesem Prozess vertreten.
  7. Gesondertes Verfahren nach § 49 PStG: Falls das Standesamt weiterhin Schwierigkeiten macht, könnte ein gesondertes Verfahren nach § 49 PStG notwendig sein, um eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken.


Fazit: Fehler können passieren, aber es ist wichtig, sie korrekt anzugehen. Bei Unstimmigkeiten im Scheidungsbeschluss ist rechtzeitige professionelle Hilfe entscheidend, um notwendige Schritte zu unternehmen und weitere Komplikationen zu vermeiden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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