Die Kündigung als TikTok Trend - uneffektiv und doch riskant

  • 2 Minuten Lesezeit

Auf der Social Media Plattform TikTok schwappt so mancher teils fragwürdiger Trend auch zu uns. Aktuell ist auf der Plattform insbesondere in den USA das „Live Quitting“ zu finden. Was es damit auf sich hat und wieso man dem Trend nicht nachgehen sollte, dazu mehr.


Worum geht es beim „Live Quitting“?

Die Video-Plattform TikTok dient der Verbreitung von kurzen Videos, die mittlerweile von Tanzeinlagen und lustigen Inhalten bis hin zur Vermittlung von wichtigen Informationen reichen können. Vor allem die Zielgruppe bis 24 Jahre ist auf der Plattform sehr stark vertreten.


Das „Live Quitting“ [Live Kündigen] findet ebenfalls über solche Videos statt. Wie der Name schon vermuten lässt kündigen die Nutzer - und zwar ihre Arbeitsverhältnisse. Im Rahmen eines Videoanrufs oder auch telefonisch wird der Arbeitgeber zum Teil tränenreich über die Entscheidung informiert - und nebenbei filmen sich die Nutzer während dieser Gespräche selbst. Das Video wird später hochgeladen und soll dem aktuellen Trend entsprechend Aufrufe generieren.


Wäre eine solche Kündigung auch bei uns denkbar?

Die Kündigung mit einem Online-Video erklären, somit das Arbeitsverhältnis beenden und nebenbei noch Klicks für die TikTok-Karriere sammeln. Das mag zunächst vielleicht vielversprechend klingen - ist mit dem deutschen Arbeitsrecht jedoch schlicht nicht vereinbar. Denn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung (oder auch einen Aufhebungsvertrag) bedarf zwingend der Schriftform.


Diese ist in § 623 BGB geregelt und soll sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor einer voreiligen Kündigung bewahren. Um die Schriftform zu wahren und das Arbeitsverhältnis formal überhaupt beenden zu können muss die Kündigungserklärung somit schriftlich ausgefertigt und im Original eigenhändig unterschrieben werden. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp kann das Arbeitsverhältnis ebenso wenig beenden wie mündliche Aussagen, etwa „Sie sind gefeuert“ oder „Ich kündige“.


Der aufgezeigte TikTok Trend - mit einer telefonischen oder Online-Kündigung - funktioniert für deutsche Arbeitsverhältnisse folglich nicht.


Wieso sollte man das „Live Quitting“ dennoch unterlassen?

Auch wenn die Kündigung im Rahmen des Videos allein nicht ausreicht und man diese ggf. durch eine wirksame, schriftliche Kündigung unterstützt, sollte man sich dies genau überlegen. Denn es heißt nicht ohne Grund „das Internet vergisst nie“. Sobald das Video online gestellt wurde bleibt es dort - und ist für jedermann sichtbar. Dies kann sich schwerwiegend auswirken, beispielsweise wenn sich der neue Arbeitgeber infolge Ihrer Bewerbung ein Bild von Ihnen machen möchte und dann auf dieses Video stößt. Die öffentlichkeitswirksame Kündigung dürfte dabei keinen zwingend positiven Eindruck hinterlassen und somit am Ende nicht nur Ihr altes Arbeitsverhältnis „beenden“, sondern auch gleich das neue Arbeitsverhältnis verhindern.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robert Apitzsch

Beiträge zum Thema