Die Kündigungsschutzklage als Kostenfalle? SO lohnt sie sich auch ohne Rechtsschutzversicherung

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Die Kündigungsschutzklage als Kostenfalle? Viele Arbeitnehmer, vor allem die ohne Rechtsschutz, befürchten genau das, wenn sie nach Erhalt der Kündigung einen Anwalt mit der Klage beauftragen wollen. Doch wie realistisch sind diese Befürchtungen? Wann lohnt sich eine anwaltlich geführte Klage finanziell? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, sollte die Erfolgsaussichten seiner Klage genau prüfen lassen, da die anwaltliche Beauftragung und die übrigen Verfahrenskosten üblicherweise einige tausend Euro kosten. Um sich zu lohnen, müsste die Klage ausreichend gute Erfolgsauschancen haben, und die erreichbare Abfindung sollte (deutlich) höher sein, als die zu erwartenden Kosten.


Das folgende Beispiel macht deutlich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage selbst nach Abzug der Kosten regelmäßig deutlich profitieren: Wird beispielsweise einem Arbeitnehmer gekündigt, der 5000 Euro brutto verdient, wären die – mit steigendem Lohn steigenden – Anwaltskosten mitsamt Verfahrenskosten selbst im ungünstigsten Fall, wenn etwa mehrere Zeugen vernommen und Gutachter gehört werden müssen, nicht höher als 5000 Euro.


Hat die Klage aber gute Erfolgsaussichten, weil beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz gilt und der Arbeitgeber die Voraussetzungen eines Kündigungsgrundes aller Voraussicht nach nicht schlüssig darlegen und beweisen kann, werden sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig auf eine Abfindung einigen.


Denn: Der Arbeitgeber wird den Verlust der Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht riskieren wollen. Die auf ihn zukommenden Kosten wären schlicht zu hoch. Zum einen müsste der Arbeitgeber den gesamten während der Klage nicht gezahlten Bruttolohn mitsamt Arbeitgeberanteil der Sozialversicherungsabgaben zurückzahlen. Bei einer nicht unüblichen Verfahrensdauer von circa einem Jahr würde das im oben genannten Fall Kosten von mehr als 70.000 Euro verursachen. Und der Arbeitgeber müsste den Arbeitnehmer wieder einstellen, mit allen damit zusammenhängenden Kosten und Unannehmlichkeiten.


Stellen wir uns vor, der Arbeitnehmer wäre nur ein Jahr beim Arbeitgeber beschäftigt. Dann würde für ihn, falls dort mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter beschäftigt sind, das Kündigungsschutzgesetz gelten. Somit hätte die Klage erfahrungsgemäß in der überwiegenden Mehrheit der Fälle gute Aussichten auf Erfolg, da Arbeitgeber sehr oft mit ihren Kündigungen gegen die Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes verstoßen.


Mit einem gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich würde der Arbeitgeber alle oben beschriebenen Kosten einsparen. Ein erfahrener Kündigungs- und Abfindungsexperte würde hier auf Seiten des Arbeitnehmers regelmäßig Abfindungen von vier bis sechs Bruttomonatsgehältern erreichen – mithin regelmäßig deutlich mehr als die Kosten des Verfahrens im ungünstigsten Fall.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Finden Sie heraus, ob für Sie das Kündigungsschutzgesetz gilt. Bei größeren Unternehmen ist das eindeutig; dort kommt es nur darauf an, ob Ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate gedauert hat. Bei kleineren Arbeitgebern muss man oft genauer hinsehen, ob die Schwelle von zehn Vollzeitmitarbeitern überschritten ist. Selbst wenn aber im Betrieb auf den ersten Blick weniger beschäftigt sind: Scheinselbständige und Aushilfskräfte könnten hinzugezählt werden müssen und die erforderlich Anzahl von Arbeitnehmern doch gegeben sein.


Lassen Sie Ihren Kündigungsschutz im Zweifel von einem erfahrenen und auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Rufen Sie den Experten oder die Expertin am besten am selben Tag an, an dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten haben. So gehen Sie regelmäßig sicher, dass alle für die Durchsetzung Ihrer Rechte relevanten Fristen einhalten werden.


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