Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR): So handeln Sie als Hersteller, um Abmahnungen zu vermeiden
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Seit dem 13. Dezember 2024 gilt in der EU die neue Produktsicherheitsverordnung (im Englischen heißt sie General Product Safety Regulation (GPSR)). Diese Verordnung verschärft die Anforderungen an die Produktsicherheit und betrifft alle Unternehmen, die Verbraucherprodukte auf dem EU-Markt anbieten – sei es als Hersteller, Importeur, Händler oder Betreiber eines Online-Shops.
Die GPSR sorgt für mehr Verbraucherschutz, legt strengere Anforderungen an Risikobewertungen und technische Dokumentation fest und verpflichtet Unternehmen zu einer besseren Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten. Wer die neuen Vorgaben nicht einhält, riskiert eine Abmahnung, Vertriebsverbote und einen erheblichen Reputationsverlust.
Doch welche konkreten Anforderungen bringt die GPSR mit sich? Welche Risiken entstehen bei Nichtbeachtung? Wann droht eine Abmahnung? Und wie können Unternehmen ihre Prozesse anpassen, um rechtzeitig konform zu sein?
Neue Spielregeln für die Produktsicherheit: Wo liegt das Problem?
Die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie stammt aus einer Zeit, in der Online-Handel und globale Lieferketten noch nicht die heutige Bedeutung hatten. Viele Sicherheitsrisiken, die durch Digitalisierung und internationale Beschaffung entstehen, wurden darin nicht ausreichend berücksichtigt, so die EU-Gesetzgeber.
Nach den Vorgaben der General Product Safety Regulation (GPSR) gilt ein Unternehmen nicht nur dann als Hersteller, wenn es ein Produkt selbst fertigt, sondern auch, wenn es die Produktion durch einen Lieferanten im Ausland durchführen lässt und das Produkt unter eigenem Namen in Verkehr bringt.
Welche Risiken drohen bei Nichteinhaltung der GPSR?
Hersteller, die die neuen Vorschriften nicht umsetzen, laufen Gefahr, mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden:
- Abmahnungen: Die GPSR verpflichtet Unternehmen, Risikoanalysen und technische Unterlagen bereitzuhalten. Wer dies nicht tut, kann mit Abmahnungen rechnen bis hin zu Verkaufsverboten rechnen.
- Vertriebsrisiken: Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay könnten nicht konforme Hersteller sperren. Wer seine Produktkennzeichnungen oder Sicherheitsangaben nicht korrekt angibt, riskiert, dass seine Produkte von Plattformen entfernt werden.
- Imageschäden: Unsichere oder fehlerhaft gekennzeichnete Produkte können das Vertrauen der Kunden massiv beschädigen. Rückrufe und negative Berichterstattung haben oft langfristige Auswirkungen auf den Geschäftserfolg.
- Haftungsrisiken: Falls ein Produkt Sicherheitsmängel aufweist und es zu einem Schaden kommt, kann der Hersteller haftbar gemacht werden. Als Importeur oder Händler besteht auch ein Haftungsrisiko – selbst wenn er das Produkt nicht selbst hergestellt hat.
Das Risiko für Unternehmen besteht also nicht nur in direkten rechtlichen Sanktionen, sondern auch in langfristigen wirtschaftlichen Folgen. Um dem vorzubeugen, ist es entscheidend, sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen der GPSR einzustellen.
Wie Hersteller sich jetzt auf die GPSR vorbereiten können
Um die neuen Anforderungen zu erfüllen, sollten Unternehmen ihre internen Prozesse frühzeitig anpassen. Dabei geht es nicht nur um einzelne Produktprüfungen, sondern um eine durchgängige Strategie zur Produktsicherheit.
Bestandsaufnahme und Risikoanalyse
Als Hersteller ist der erste Schritt zur GPSR-Compliance ist eine detaillierte Bestandsaufnahme. Unternehmen müssen prüfen, welche Produkte sie vertreiben, welche Sicherheitsanforderungen für sie gelten und ob die notwendigen Dokumentationen bereits vorliegen. Eine strukturierte Risikoanalyse hilft dabei, potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Ich unterstütze Sie dabei, eine Risikoanalyse-Vorlage zu erstellen, die alle relevanten Aspekte abdeckt und für zukünftige Produkte angepasst werden kann.
Erstellung technischer Unterlagen und Dokumentation
Die GPSR fordert von Unternehmen eine umfangreiche technische Dokumentation. Diese muss unter anderem enthalten:
- Eine allgemeine Produktbeschreibung
- Angaben zu den wesentlichen Sicherheitseigenschaften
- Eine umfassende Risikoanalyse
- Maßnahmen zur Risikominderung
Diese Dokumente müssen nicht nur vorliegen, sondern auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden können. Importierte Produkte müssen von den jeweiligen Importeuren über mindestens zehn Jahre dokumentiert und archiviert werden.
Ich biete Ihnen Vorlagen für technische Unterlagen, die Ihnen helfen, diese Anforderungen effizient zu erfüllen und Ihre Dokumentationen standardisiert aufzubauen.
Kennzeichnungspflichten und Sicherheitsinformationen umsetzen
Ein weiteres zentrales Element der GPSR sind die erweiterten Kennzeichnungspflichten. Jedes Produkt muss mit klaren und verständlichen Sicherheitshinweisen versehen sein. Diese müssen nicht nur physisch auf dem Produkt oder der Verpackung, sondern auch in den Online-Verkaufsangeboten dargestellt werden.
Bieten Sie Ihr Produkt online an, sind Sie auch verpflichtet bereits beim Angebot die notwendigen Informationen mitzuteilen. Das ist eine wesentliche Neuerung.
Ich unterstütze Hersteller dabei, die richtigen Warn- und Sicherheitshinweise für Ihre Produkte zu erstellen und sicherzustellen, dass alle Kennzeichnungsvorgaben der GPSR erfüllt werden.
Einführung eines Beschwerdemanagements und Meldepflichten
Unternehmen sind künftig verpflichtet, ein funktionierendes Beschwerdemanagement für Produktsicherheitsprobleme zu führen. Verbraucher müssen auf einfache Weise Beschwerden zu Sicherheitsmängeln melden können, und Unternehmen müssen diese systematisch dokumentieren.
Zusätzlich gibt es eine neue Meldepflicht für schwerwiegende Sicherheitsprobleme oder Unfälle im Zusammenhang mit Produkten. Diese müssen über das Safety Business Gateway der EU an die Marktüberwachungsbehörden gemeldet werden.
Ich helfe Ihnen dabei, ein strukturiertes Beschwerdemanagement aufzubauen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig effizient in Ihren bestehenden Geschäftsablauf integriert werden kann.
Fazit: Jetzt handeln, bevor die GPSR zum Problem wird
Die neue Produktsicherheitsverordnung bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die viele Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Wer sich nicht rechtzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch massive geschäftliche Einbußen.
Durch eine frühzeitige Bestandsaufnahme, die Erstellung strukturierter Risikoanalysen und technischer Unterlagen sowie eine konsequente Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflichten können Unternehmen sicherstellen, dass sie GPSR-konform sind und ihre Produkte weiterhin problemlos verkaufen können.
Falls Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, begleite ich Sie Schritt für Schritt:
- Bestandsaufnahme Ihrer Produkte und Vertriebswege
- Erstellung einer Risikoanalyse-Vorlage für systematische Prüfungen
- Bereitstellung von Vorlagen für technische Unterlagen
- Optimierung der Kennzeichnung und Sicherheitsinformationen
- Einführung eines Beschwerdemanagements und Einhaltung der Meldepflichten
Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um Ihre individuelle GPSR-Strategie zu entwickeln und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle neuen Anforderungen erfüllt.
Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zur GPSR und den neuen Anforderungen an die Produktsicherheit: Hier weiterlesen. Schauen Sie regelmäßig vorbei – wir halten Sie mit aktuellen Beiträgen über die neuesten Entwicklungen zur Produktsicherheitsverordnung auf dem Laufenden.
Ihr Ansprechpartner für GPSR und Produktsicherheitsrecht
Kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung – gemeinsam sorgen wir für Ihre Produktsicherheit.
windweiss Rechtsanwaltskanzlei
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E-Mail: mail@windweiss.de
Telefon: 0221 / 98 65 2726
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