Die ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung Teil II

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Eine Nebenkostenabrechnung muss formell und materiell ordnungsgemäß sein. Ich empfehle, unbedingt auch meinen Rechtstipp "Die odnungsgemäße Nebenkostenabrechnung Teil I" zu lesen, in dem ich erläutere, wann eine Abrechnung formell fehlerhaft ist und welche Folgen dies mit sich bringt.  

Im Folgenden geht es um die inhaltliche Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung.

Die materiell richtige Abrechnung

Eine Nebenkostenabrechnung muss nicht nur formell wirksam, sondern auch materiell, also inhaltlich richtig sein. Die Betriebskostenabrechnung ist inhaltlich unrichtig bei

  • Rechenfehlern
  • Ansatz von Positionen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können wie zum Beispiel Reparaturkosten, Kontoführungsgebühren oder die Vergütung des Hausverwalters
  • Ansatz von Kostenpositionen, deren Umlage mietvertraglich nicht vereinbart wurde
  • Verwendung falscher Umlagemaßstäbe, etwa falsche Wohnflächenangabe
  • falschen Schätzungen; allerdings handelt sich es um einen formellen Fehler, wenn Schätzungen nicht als solche ausgewiesen sind

Eine formell ordnungsgemäße „nur“ im inhaltlich unrichtige Betriebskostenabrechnung muss nicht neu erstellt werden, sondern kann nachgebessert werden. Wird die Korrektur innerhalb der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist vorgenommen, kann sich auch eine höhere Nachzahlung des Mieters ergeben. Nach Ablauf der Abrechnungsfrist ist zwar eine Korrektur gleichfalls möglich, sie kann aber nicht zu einem höheren Nachzahlungsbetrag zu Lasten des Mieters führen. 

Streitigkeiten um die inhaltliche Unrichtigkeit der Abrechnung sind in Verfahren über Nachzahlungsansprüche des Vermieters oder Rückzahlungsansprüche des Mieters auszuführen. 

Die Abgrenzung zwischen formellen inhaltlichen Fehlern der Nebenkostenabrechnung ist häufig schwierig. Insbesondere wegen der unterschiedlichen Folgen empfehle ich Ihnen im Zweifelsfall dringend, juristische Beratung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

Claudia Jüngling
Gerichtstr. 3
33602 Bielefeld

0521-26035845
ra-juengling@email.de




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