2019: Abmahnung der MSV Duisburg GmbH & Co KGaA durch RA Piel von Appen Jens legal Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Sie haben eine Abmahnung der MSV Duisburg GmbH & Co KGaA erhalten?

Die MSV Duisburg GmbH & Co KGaA lässt durch die für Sportrecht bekannte Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei von Appen Jens legal Partnerschaft von Rechtsanwälten die angeblich markenrechtswidrige Verwendung des Vereinslogos des MSV Duisburg 02 e.V. abmahnen. Beanstandet wird in dem mir vorliegenden Fall das Bewerben einer Bügelfolie, mit deren Hilfe als Anschauungsbeispiel das MSV-Vereinslogo auf ein Tanktop aufgebracht wird. Die Abmahnung stützt sich u. a. auf die rechtswidrige Nutzung der Wort-/Bildmarke "MSV", die unter der Nr. 39759583 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist.

2. Seriöse Kanzlei?
 
Die Kanzlei ist bislang durchweg seriös aufgetreten. So ist mir die Kanzlei von Appen Jens legal zu keinem Zeitpunkt durch standeswidriges rechtsmissbräuchliches Verhalten aufgefallen. Dies gilt insbesondere für den Unterzeichner der Abmahnung, Rechtsanwalt Sven Piel. Dessen ungeachtet ist immer der Rechtsgrund der Abmahnung zu prüfen. Hier ist nach meiner Wertung nicht jede Rechtsansicht und Sachverhaltswürdigung zutreffend. Ist die Abmahnung aber ganz oder in Teilen unberechtigt, sollten Sie sich gegen die erhobenen Ansprüche auch entsprechend wehren.

3. Was fordert die MSV Duisburg GmbH & Co KGaA?

Die MSV Duisburg GmbH & Co KGaA verlangt durch Rechtsanwalt Piel in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein Muster ist der Abmahnung beigefügt. Dies sieht eine für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung zu zahlende Vertragsstrafe vor, die von der MSV Duisburg GmbH & Co KGaA nach billigem Ermessen zu bestimmen und vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Eine solche Vertragsstrafe beträgt nicht selten 5.100,00 EUR.

Die Kanzlei von Appen Jens legal fordert die Erstattung von Abmahngebühren. Als Streitwert sind 50.000 EUR festgesetzt worden. Auf dieser Basis beträgt eine 1,3-fache Geschäftsgebühr zuzüglich Auslagenpauschale 1.531,90 EUR (ohne MwSt.).
 
Meine Kosten für die Bearbeitung der Abmahnung ist u. U. deutlich niedriger.

4. Wie reagieren?

Auch wenn es für Sie naheliegt, die mit der Abmahnung übersandte vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – allein im Hinblick auf die viele Jahre lang ggf. mehrfach drohende Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro – sehr große Vorsicht walten lassen. Sparen Sie hier am falschen Ende, kann dies die Gesamtkosten für Sie vervielfachen. Wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, Sie für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst, wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Wahren Sie Ihre Rechte und rufen Sie mich an, noch bevor Sie durch falsche Selbsthilfe Ihr Abmahnungsverfahren derart "verschlimmbessert“ haben, dass man für Sie nichts mehr tun kann und Sie über 30 Jahre unter einer unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

5. Was wir Ihnen empfehlen:

a. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab.
b. Unterschreiben Sie nichts.
c. Folgen Sie nicht den Ratschlägen von allwissenden guten Freunden oder Verwandten, wenn diese nicht gerade speziell mit dem Markenrecht vertraut sind.
d. Geben Sie erstmal keine Auskunft!
e. Zahlen Sie erstmal keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
f. Rufen Sie mich an. Warum? Das lesen Sie unten:

6. Warum gerade Rechtsanwalt Dr. Ole Damm?

Ich könnte mit einer Gegenfrage antworten: Warum nicht? Ein Fachanwalt, wie ich, ist auch nicht notwendigerweise teurer als der Allgemeinanwalt „um die Ecke“. Ich habe aber auf Grund meiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus dem Markenrecht. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat schon theoretisch ein besonderes Fachwissen im Markenrecht unter Beweis gestellt. Er bildet sich jedes Jahr im Gewerblichen Rechtsschutz mindestens 15 Stunden fort, da er anderenfalls den Titel "Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz" nicht weiterführen darf. Im Übrigen habe ich bereits mehre Abmahnungen der Kanzlei von Appen Jens bearbeitet.

Übrigens: Ich helfen Ihnen gerne bei der rechtlichen Prüfung Ihres Verkaufsauftritts, egal ob im eigenen Onlineshop oder auf Internethandelsplattformen wie eBay oder Amazon. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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