Die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?

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Erste Hilfe bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Was Sie wissen müssen

Der Moment, in dem Sie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erhalten, kann erschreckend sein. Viele Betroffene empfinden es als akute Bedrohung für die finanzielle Sicherheit ihres Unternehmens, denn solche Erklärungen sind oft mit Unterlassungsansprüchen und hohen Vertragsstrafen verbunden. 

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken bestehen, wie Sie diese minimieren können.

Rechtliche Erläuterungen zur strafbewehrten Unterlassungserklärung

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein häufiges Instrument im Marken- und Wettbewerbsrecht. Sie dient dem Gläubiger dazu, das künftige Verhalten des Schuldners zu kontrollieren, indem dieser sich vertraglich verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist im Grunde ein zivilrechtlicher Vertrag, der zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner geschlossen wird. Das Hauptziel besteht darin, eine weitere Verletzung von Rechten, beispielsweise Marken- oder Wettbewerbsrechten, zu verhindern.

Im Falle eines Verstoßes drohen empfindliche Strafen. 

Wichtig: Ohne sorgfältige Prüfung der einzelnen Bedingungen können Sie in eine rechtliche und finanzielle Falle tappen. Wird die Erklärung unterzeichnet und das Verbot später missachtet, wird die Vertragsstrafe fällig. Zudem kann der Gläubiger weitere gerichtliche Schritte einleiten.

Die wichtigsten Risiken

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bringt erhebliche Risiken mit sich, insbesondere wenn sie unüberlegt unterzeichnet wird. Viele Abgemahnte erkennen nicht sofort, welche rechtlichen und finanziellen Folgen eine voreilige Unterschrift haben kann. Die wichtigsten Risiken sind:

  • Hohe Vertragsstrafen: Bereits bei geringfügigen Verstößen drohen Strafen, die häufig in vier- bis fünfstellige Beträge gehen können.
  • Weitreichende Verpflichtungen: Durch unklare Formulierungen können Verpflichtungen entstehen, die schwer oder gar unmöglich einzuhalten sind.
  • Langfristige Bindung: Oft sind die Unterlassungserklärungen ohne zeitliche Begrenzung formuliert, was zu einer permanenten rechtlichen Verpflichtung führen kann.

Wenn Sie eine solche Erklärung erhalten, sollten Sie nicht vorschnell unterschreiben – oft besteht gar keine Pflicht, die vorgelegte Fassung zu akzeptieren. Stattdessen sollten Sie die folgenden rechtlichen Überlegungen sorgfältig prüfen.

Ihre Lösung: Modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung

Regelmäßig liegt einer Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärungsvorlage bei. Der Abmahner kann jedoch nicht verlangen, dass genau diese vorformulierte Erklärung unterzeichnet wird. Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine feste Vertragsstrafe. Selbst wenn die Abmahnung und der Unterlassungsanspruch berechtigt sind, hat der Abmahner lediglich Anspruch auf eine rechtlich zufriedenstellende Unterlassungserklärung, nicht auf die genaue Fassung, die er vorgibt.

Da solche Vorlagen oft zu Gunsten des Abmahners formuliert sind, empfiehlt es sich, eine veränderte Fassung – also eine modifizierte Unterlassungserklärung – abzugeben.

Ein bewährter Ansatz ist der sogenannte Hamburger Brauch, bei dem die Vertragsstrafe zwar im Ermessen des Abmahners liegt, jedoch von einem zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. So wird eine überhöhte Vertragsstrafe vermieden, und der Abgemahnte ist rechtlich besser abgesichert. Bedenken Sie, dass eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung unter Umständen lebenslang gilt.

Unser Tipp: Unterschreiben Sie niemals eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann oft sinnvoller und rechtssicherer sein, insbesondere wenn die ursprüngliche Version eine überhöhte Vertragsstrafe oder zu weitgehende Verbote enthält.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Lösung

Bevor Sie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, sind also die folgenden Schritte entscheidend:

  1. Prüfung der Vorwürfe: Sind die in der Abmahnung vorgebrachten Vorwürfe berechtigt? Oftmals lohnt sich eine genaue Überprüfung, da nicht jede Abmahnung rechtlich einwandfrei ist.

  2. Modifizierung der Erklärung: In vielen Fällen ist es ratsam, die Unterlassungserklärung nicht in ihrer ursprünglichen Form zu unterschreiben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann helfen, die Risiken deutlich zu minimieren.

  3. Verhandlung der Vertragsstrafe: Es ist oft möglich, die Höhe der Vertragsstrafe zu verhandeln und diese auf ein vertretbares Maß zu begrenzen.

  4. Zeitrahmen und Reichweite: Stellen Sie sicher, dass die Erklärung zeitlich und inhaltlich klar begrenzt ist. Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung kann Ihnen langfristig erhebliche Probleme bereiten.

Wie Windweiss Ihnen helfen kann

Dr. Dincer steht Ihnen als Ihr Anwalt im Marken- und Wettbewerbsrecht zur Seite. Gemeinsam prüfen wir die Berechtigung der Forderungen und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie für Ihre Situation.

Durch eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls Modifikation der Unterlassungserklärung können wir sicherstellen, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben und das Risiko zukünftiger Vertragsstrafen minimiert wird.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Abmahnung und die damit verbundene Unterlassungserklärung zu besprechen. 

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Foto(s): Mathias Jener


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