Die Teilungsversteigerung als wichtiges Instrument bei Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft

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Uneinigkeit in einer Erbengemeinschaft kommt leider recht häufig vor! Dann bietet die so genannte „Teilungsversteigerung“ möglicherweise einen Ausweg. 

Die „Teilungsversteigerung“ ist die Versteigerung einer Immobilie oder eines Grundstücks mit dem Ziel, eine Erbengemeinschaft aufzulösen. 

Der erzielte Erlös wird nach der Versteigerung zwischen den Eigentümern aufgeteilt.

Wichtig: Ein Antrag auf Teilungsversteigerung kann nach § 2042 BGB von jedem Miterben gestellt werden! Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder der Erbengemeinschaft einem solchen Verfahren zustimmen.

Häufig wird in einer Teilungsversteigerung erheblich weniger für eine Immobilie erzielt als dies im freien Verkauf möglich gewesen wäre. Deshalb wird der Anwalt für seine Mandanten immer auch nach anderen Lösungen suchen, um eine Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft herbeizuführen. Mit entsprechender Vorbereitung kann die Teilungsversteigerung aber auch zu einem höheren Erlös führen – dann nämlich, wenn es zu einem Bietergefecht kommt. 

Ein auf das Erbrecht spezialisierter Anwalt wird seine Mandanten umfänglich über die Vor- und Nachteile, insbesondere die entstehenden Gerichts- und Verwaltungskosten eines solchen Verfahrens beraten. Diese richten sich nach dem Wert der Immobilie oder des Grundstücks.
Falls das Teilungssteigerungsverfahren dennoch durchgeführt werden soll, wird der Anwalt seine Mandanten bei der Antragstellung unterstützen. Falls ein drohendes Teilungsversteigerungsverfahren verhindert oder verzögert werden soll, kann in besonderen Fällen ein Einstellungsantrag gestellt werden. Dann kann das Verfahren um 6 Monate – auf Antrag sogar bis zu einem Jahr – hinausgeschoben werden. Dieser zeitliche Aufschub ist dann wertvoll, wenn sich doch noch eine Einigung unter den Erben oder der gemeinsame Verkauf der Immobilie abzeichnet.

Sobald das Versteigerungsverfahren eröffnet ist, legt das zuständige Amtsgericht den Verkehrswert der Immobilie fest, wofür ein Sachverständiger beauftragt wird. Der eigentliche Versteigerungstermin findet in der Regel einige Monate nach Antragstellung statt, wobei alle Beteiligten vier Wochen vorher vom Termin erfahren müssen.
Objekte, die zu versteigern sind, findet man im Internet unter www.versteigerungspool.de.

In der Kanzlei Königstraße in Stuttgart und Esslingen sind wir spezialisiert auf Teilungsversteigerungsverfahren. Wir beraten und vertreten (Mit-)Eigentümer gegen einen anderen (Mit-)Eigentümer vor dem zuständigen Amtsgericht.


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