Die Unterschiede zwischen einem notariellen und einem eigenhändigen Testament

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Viele Menschen, die ein Testament errichten wollen, fragen sich zunächst, in welcher Form sie dies tun sollen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Das handschriftliche Testament und das notarielle Testament. Beide Arten des Testaments sind gleichermaßen wirksam. Dennoch gibt es ein paar Unterschiede, die im Folgenden kurz dargestellt werden:

 Abzuraten ist zunächst von der Möglichkeit, das Testament alleine zu schreiben, ohne sich zuvor Rechtsrat eingeholt zu haben. Die Gefahr sich im Testament falsch oder missverständlich auszudrücken, oder auch einen Formfehler zu begehen, ist zu groß. Die Folge eines fehlerhaften Testaments ist, dass der Wille des Testierenden eventuell nicht zur Geltung kommen wird. Weiter kommt es häufig zu Erbschaftsstreitereien, die sehr teuer und zeitaufwändig sein können. An derartigen Streitereien können Familien zerbrechen. Bei Testamentserrichtung sollte daher immer fachmännischer Rat eingeholt werden.

 Wer sein Testament beim Notar errichten will, wird natürlich fachmännisch beraten. Ein notarielles Testament hat auch den Vorteil, dass man es nicht selbst schreiben muss. Der Testierende kann seine erbrechtlichen Vorstellungen dem Notar auch mündlich mitteilen. Der Notar wird diese dann korrekt formuliert schriftlich niedergelegen und beurkunden. Dies ist insbesondere von Vorteil, wenn der Testierende gar nicht mehr schreiben kann, zB wegen Gebrechlichkeit. Nachteilig ist aber beispielsweise, dass der Notar hinsichtlich der Kosten gebunden ist. Die Kosten bemessen sich an dem Nachlasswert. Der Notar übernimmt grundsätzlich auch keine steuerliche Beratung. Ein weiterer Nachteil ist auch, dass man den direkten Kontakt zum Notar in der Regel erst am Ende im Beurkundungstermin erhält. Die Vorarbeiten übernehmen normalerweise Mitarbeiter im Notariat.

 Wer sein Testament mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts errichten möchte, wird ebenso fachmännisch beraten. Ein Vorteil ist aber, dass sich der Anwalt von Beginn selbst um die Angelegenheit kümmert. Der Mandant lernt seinen Anwalt sofort persönlich kennen und kann seine erbrechtlichen Wünsche und Motive gleich direkt mit ihm besprechen. Der Anwalt ist an keine Kosten gebunden, er kann mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen. In der Regel übernimmt der Anwalt auch eine steuerliche Beratung. Wer bei der Testamentserrichtung den Weg über den Anwalt wählt, muss das Testament dann allerdings selbst und mit der Hand schreiben. Er wird diesbezüglich zuvor vom Anwalt einen Entwurf erhalten, den er dann abschreiben und unterschreiben muss.

 Bei einem handschriftlichen Ehegattentestament gilt dasselbe. Hier gibt es allerdings noch eine formale Erleichterung: Es genügt, wenn ein Ehegatte das Testament mit der Hand schreibt und unterschreibt, und der andere Ehegatte lediglich unterschreibt.

 Man hat insofern grundsätzlich zwei Möglichkeiten, sein Testament rechtssicher zu errichten. Entweder man geht zu einem Notar oder zu einem spezialisierten Anwalt. Für den, der eher Wert auf eine persönliche Beratung legt, und der sich nicht scheut, das Testament selbst mit der Hand zu schreiben, ist der Weg zum Anwalt wohl die beste Alternative.


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