4 Fachanwälte in Haar
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Kanzlei Markus Pöschl,
Bahnhofplatz 4 g, 85540 Haar
6843.6339153656 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Fachanwalt in Haar
Zur Erstellung eines nicht so ganz einfachen Testatents benötigte ich anwaltschaftliche Betreuung. Bei RA Pöschel war …
(30.09.2024)
aus 28 Bewertungen

Kanzlei Ute Pulkert,
Hans-Pinsel-Str. 7a, 85540 Haar
6842.6639929035 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht
Fachanwältin in Haar
(22.02.2022)
Frau Pulkert ist sehr angenehm in der Kommunikation und hat mich sehr gut in meiner Unterhaltungsforderung, sogar …

Kanzlei Jörg Sticher - Gemeinsam für Arbeitnehmerrechte,
Jagdfeldring 1, 85540 Haar
6843.0062138959 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt in Haar
Herr Sticher war in meinen Fall ein sehr kompetenter Anwalt hat meine Interessen voll und Ganz vertreten . Er ist …
(24.01.2022)
aus 69 Bewertungen


Rechtsanwaltskanzlei Wilma Kuznik,
Bahnhofplatz 4g, 85540 Haar
6843.612478655 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Fachanwältin in Haar
Frau Rechtsanwältin Kuznik hat mich sehr freundlich und professionell bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit …
(07.06.2024)
aus 13 Bewertungen
Rechtstipps von Fachanwälten aus Haar
Fragen und Antworten
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Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Haar?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Haar. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Haar zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Haar! -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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