Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz

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Schadensersatz ist eine rechtliche Maßnahme, bei der eine Person, die einen Schaden verursacht hat, verpflichtet ist, diesen Schaden wiedergutzumachen. Dies gilt auch für Schäden, die unbeabsichtigt verursacht wurden. In solchen Fällen ist es erforderlich, den entstandenen Schaden zu kompensieren, häufig in Form einer Geldzahlung.

Es gibt zwei Hauptarten von Schäden, für die Schadensersatz geleistet werden kann:

  1. Materielle Schäden: Diese treten auf, wenn physische Dinge beschädigt werden oder wenn jemand finanzielle Verluste erleidet. Ein Beispiel hierfür ist, wenn jemand absichtlich oder fahrlässig einen Autounfall verursacht und dann die Reparaturkosten sowie mögliche weitere Kosten wie Abschleppkosten oder medizinische Behandlungskosten erstattet werden müssen. Wenn das Unfallopfer aufgrund des Unfalls vorübergehend nicht arbeiten kann, spricht man von Verdienstausfall, und auch in diesem Fall kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

  2. Immaterielle Schäden: Diese haben keinen klaren finanziellen Wert und sind schwerer zu quantifizieren. Sie können beispielsweise emotionale oder psychische Verletzungen umfassen, wie zum Beispiel seelische Traumata. Auch Personen, die dauerhafte körperliche Verletzungen erlitten haben, wie die Unfähigkeit, wieder zu laufen, oder deutlich sichtbare Narben, haben Anspruch auf Schadensersatz. In solchen Fällen kann Schmerzensgeld als Form des Schadensersatzes gewährt werden.

Es gibt zwei Wege, Schadensersatz zu erhalten:

  1. Schadensersatz ohne Gerichtsverfahren: In diesem Fall können Sie sich außergerichtlich mit der Person, die den Schaden verursacht hat, oder deren Versicherung einigen. Sie sollten einen detaillierten Brief verfassen, in dem Sie den entstandenen Schaden beschreiben und angeben, wie dieser wieder gutgemacht werden kann. Sie können eine Geldzahlung oder andere Formen der Entschädigung fordern. Sie sollten auch Nachweise wie Fotos, Gutachten, Berichte von Ärzten, der Polizei oder Versicherungen beifügen und ein Fälligkeitsdatum für die Zahlung angeben.

  2. Schadensersatz mit Gerichtsverfahren (Zivil-Klage): Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, können Sie vor Gericht Schadensersatz einklagen. Je nach Höhe des geforderten Schadensersatzes reichen Sie Ihre Klage entweder beim Amtsgericht (bis 5.000 Euro) oder beim Landgericht (über 5.000 Euro) ein. Bei Klagen vor dem Landgericht benötigen Sie gesetzlich zwingend einen Anwalt. In einer Schadensersatzklage liegt die Beweislast bei Ihnen, was bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass ein Schaden entstanden ist. Dokumente wie genaue Beschreibungen des Schadens, Fotos, Zeugenangaben und Berichte von Ärzten, der Polizei oder Versicherungen sind in solchen Fällen wichtig.

Haben Sie Fragen zum Thema Schadensersatzrecht? Rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an. Der zuständige Rechtsanwalt steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere allgemeine Informationen zum Schadensersatzrecht finden Sie auf unserem Blog zum Thema und auf unserem Projekt www.recht-und-rat.info.

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Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


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