Die Vorfälligkeitsentschädigung – wie man sie zurückbekommt

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Aktuelle Entscheidungen des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken mit dem Aktenzeichen 4 U 134/21 sowie des Landgerichts Bonn unter der Nummer 17 O 89/22 könnten potenzielle Vorteile für Kunden von Sparda-Bank, Volks- und Raiffeisenbanken sowie weiteren Kreditinstituten bieten. Ebenso besteht möglicherweise ein Vorteil für Kunden von Sparkassen, wie im Fall LG Kiel 12 O 198/21.

Banken erheben üblicherweise eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn Kredite vorzeitig zurückgezahlt werden. Diese Kosten können beträchtlich sein, nicht selten im fünfstelligen Bereich. Daher ist es ratsam, die Konditionen genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Fachmann den Kreditvertrag bewerten zu lassen.

Im Falle von Fehlern seitens der Bank, wie im vorliegenden Gerichtsfall, verliert sie den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn Sie bereits in Erwägung ziehen, einen Kredit vorzeitig abzulösen, kann die frühzeitige Konsultation eines Rechtsanwalts helfen, die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von Anfang an zu vermeiden. Falls Sie bereits eine solche Entschädigung gezahlt haben und darauf hoffen, das Geld von der Bank zurückzuerhalten, sind die Kosten für die Überprüfung des Darlehensvertrags möglicherweise gut investiert.

Oftmals haben Banken und Sparkassen Fehler in den Formulierungen zu den Pflichtangaben gemacht, insbesondere in Bezug auf die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung. Solche Fehler führen in vielen Fällen dazu, dass der gesetzliche Anspruch entfällt. In diesem Fall bestehen sehr gute Erfolgsaussichten, das gezahlte Geld von der Bank zurückzuerhalten.

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Foto(s): Jörg Reich


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