Diesel-Abgasskandal bei VW: Ex-Vorstandsmitglied mit schweren Vorwürfen

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Sollte der Dieselskandal bei der Volkswagen AG wirklich aufgeklärt werden? Aussagen des ehemaligen Vorstandsmitglieds Christine Hohmann-Dennhardt, seinerzeit verantwortlich für das neu geschaffene Ressort „Integrität und Recht“, lassen daran Zweifel aufkommen. Damit steigen die Chancen für geschädigte Verbraucher, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG vorzugehen. 

Die Volkswagen AG kommt nicht aus den Schlagzeilen. Demnächst muss sich der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn wegen des Abgasskandals vor einem Strafgericht in einem öffentlichen Verfahren verantworten. Es geht um den Vorwurf des schweren Betrugs und des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit Manipulationen an den Abgaswerten von Millionen von Fahrzeugen. Mit Winterkorn auf die Anklagebank müssen auch Heinz-Jakob Neußer, der frühere Entwicklungsvorstand der Marke VW, sowie weitere Führungskräfte. Ebenfalls wird teils hochrangigen früheren Managern des Autobauers vorgeworfen, „in ihrer jeweiligen verantwortlichen Position“ zwischen November 2006 und September 2015 den Einbau der Manipulationssoftware bei der Abgasreinigung von VW-Dieselfahrzeugen „gefördert, unterstützt oder zumindest trotz Kenntnis der Illegalität nicht unterbunden“ zu haben, stellt die Staatsanwaltschaft Braunschweig heraus. Bei dem Strafverfahren geht es um mutmaßlichen Betrug, Falschbeurkundung und Wettbewerbsverstöße sowie teilweise um Untreue und Steuerhinterziehung. Als maximaler Schaden in dem 44 Seiten langen Anklagesatz ist laut Informationen des „Handelsblatts“ eine Summe von 77,9 Milliarden Euro genannt. 

Ein Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ befeuert die Debatte um möglicherweise unkorrektes Verhalten der Volkswagen AG zusätzlich. Die Tageszeitung bezieht sich auf das bislang geheime Vernehmungsprotokoll der Staatsanwaltschaft München II, das neue, tiefe Einblicke in die Abgasaffäre bei Volkswagen und der VW-Tochter Audi ermöglicht. Ausgesagt hat Christine Hohmann-Dennhardt, frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht und später Vorstandsmitglied bei Volkswagen. Sie war Anfang 2016 bei dem Autobauer eingestiegen und besetzte das im Zusammenhang mit dem Abgasskandal neu geschaffene Ressort „Integrität und Recht“ mit dem Ziel, den Skandal aufzuarbeiten. Dort schied sie zum 31. Januar 2017 wieder aus. Volkswagen teilte mit, man trenne sich „aufgrund unterschiedlicher Auffassung über Verantwortlichkeiten und die künftigen operativen Arbeitsstrukturen in ihrem Ressort“. Sie erhielt eine Abfindung in Höhe von knapp zwei Jahresgehältern, also zwischen zwölf und 15 Millionen Euro. 

Das wirft laut der „Süddeutschen Zeitung“ die Frage auf: „Ist es den Milliardärsfamilien Porsche und Piëch als Hauptaktionären des Autokonzerns gar nicht um eine volle Aufklärung gegangen, sondern eher darum, den Skandal einzudämmen?“ „Was Christine Hohmann-Dennhardt aussagt, macht fassungslos. Sie berichtet, sie habe mehrmals gefragt, ob man in die Unterlagen, die eine große US-Kanzlei im Rahmen der internen Untersuchung erstellt habe, auch Einblick nehmen könne, aber das sei ihr verweigert worden. Zudem habe es Querelen um Verantwortlichkeiten gegeben, sodass die ehemalige Verfassungsrichterin bestimmte Aufgaben, beispielsweise die Verhandlungen mit den US-Behörden im Rahmen des Dieselskandals, nicht übernehmen konnte“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde. 

Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung steigen mit dem Verfahren gegen Martin Winterkorn und die weiteren Ex-Manager und solchen Berichten die Chancen für geschädigte Verbraucher, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG vorzugehen und auf dem Weg der Betrugshaftungsklage nach § 826 BGB Schadensersatz zu erhalten. Die Kanzlei betreut mehrere 1000 Dieselskandal-Verfahren in ganz Deutschland. 

Nach Millionen von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 mit dem Dieselmotorentyp EA189 steht mittlerweile auch der Volkswagen-Nachfolgeantrieb des Typs EA288, der seit 2015 als Euro 6-Diesel in so gut wie allen Baureihen genutzt wird, im Fokus des Diesel-Abgasskandals. Die als vermeintlich saubere Dieselmodelle deklarierten Fahrzeuge verfügen demnach ebenfalls über eine sittenwidrige Zykluserkennung. „Im EA288 sind unter anderem zudem auch sogenannte Thermofenster verbaut, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 30. April 2020 in einem Gutachten als temperaturabhängige Abschalteinrichtung als eindeutig unzulässig eingestuft hat. Die Einschätzung der EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden, hat weitreichende Auswirkungen und betrifft nicht nur Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA189, sondern eben auch Modelle mit dem VW-Nachfolgemotor EA288“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. 

Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal der EURO 6-Norm betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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