Diesel-Fahrverbot in München ab 2023

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Fahrer von Dieselfahrzeugen müssen sich in München ab Februar 2023 auf Fahrverbote einstellen. Hintergrund ist, dass die Stadt München den EU-Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid einhalten muss. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und wurde 2021 an vier Messpunkten am Mittleren Ring überschritten, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Abhilfe sollen nun Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge schaffen, für die dann die Umweltzone tabu ist.

Vorgesehen ist ein Fahrverbot für Diesel in drei Stufen. Die erste Stufte tritt am 1. Februar 2023 in Kraft und betrifft ältere Diesel, die noch nach der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter zugelassen sind. Sie dürfen dann nicht mehr in die erweiterte Umweltzone einfahren. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das dann auch für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5. Ausnahmen gibt es zunächst u.a. für Anwohner, Lieferverkehr oder Handwerker.

Sollte der Grenzwert für die CO2-Belastung trotz dieser Maßnahmen weiter verfehlt werden, tritt am 1. April 2024 die dritte Stufe des Fahrverbots in Kraft. Dann sind Ausnahmen vom Fahrverbot für ältere Diesel nur noch mit einer amtlichen Bescheinigung möglich.

Schadenersatzansprüche der betroffenen Dieselfahrer

Wer trotz des Fahrverbots mit seinem Diesel ohne Genehmigung in die Umweltzone einfährt, muss mit Bußgeldern in Höhe von 100 Euro rechnen.

Fahrverbote sind für die Betroffenen nicht nur ein Ärgernis, sondern können auch zu einem Wertverlust bei Dieselfahrzeugen führen. Gegen das Fahrverbot zu klagen, dürfte allerdings nicht viel bringen. Allerdings können die betroffenen Dieselfahrer andere rechtliche Möglichkeiten nutzen. „Ist das Fahrzeug, unabhängig vom Hersteller, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, können Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Interne Bosch-Dokumente belasten Autobauer

Die jüngste Enthüllung interner Dokumente des Automobilzulieferers Bosch durch die Deutsche Umwelthilfe zeigen, dass VW, Audi, Porsche, Mercedes, BMW und auch ausländische Autohersteller Abschalteinrichtungen bei Bosch in Auftrag gegeben haben, obwohl klar war, dass sie gegen behördliche Bestimmungen verstoßen könnten. „Die Autohersteller können sich damit nicht mehr hinter der Aussage verstecken, dass sie von der Zulässigkeit der Funktionen ausgegangen sind. Vieles spricht beim Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtungen für Vorsatz, was die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern dürfte“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Widerrufsjoker eine Option

Eine weitere Option ist der Widerrufsjoker. Der EuGH hat mit Urteilen vom 9. September 2021 die Tür zum Widerruf von Autokrediten weit aufgemacht (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Häufig liegt zwischen dem Kreditvertrag zur Finanzierung des Autokaufs und dem Kaufvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor. „Dann wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann sein Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. einen Wertersatz anrechnen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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