Diesel-Fahrverbote – Verwaltungsgericht Leipzig Grundsatzurteil – KAP Rechtsanwälte informieren

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München, Leipzig, 22.02.2018 - Erwartete Entscheidung VG Leipzig zu Diesel Fahrverboten wird auf den 27. Februar vertagt 

Drohende Diesel-Fahrverbote – Verwaltungsgericht entscheidet am 22.02.2018

München, Leipzig, 21.02.2018 – Am kommenden Donnerstag den 22.02.2018 wird das Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil zum Thema Diesel-Fahrverbote sprechen. Nachdem die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf Diesel-Fahrverbote als einzige Möglichkeit gesehen haben, die Luftqualität in den Innenstädten sauber zu halten, entscheidet nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ob diese Fahrverbote rechtens waren und von den Städten verhängt werden dürfen.

Von vielen Beobachtern wird ein „ja“ zum Fahrverbot inzwischen als sehr wahrscheinlich gesehen. Bei Fahrverboten können in den entsprechenden Städten bestimmte Zonen für Diesel-Fahrzeuge gesperrt werden oder nur neuesten Dieseln, die einen sehr geringen Schadstoffausstoß haben, kann die Einfahrt in diese Zonen erlaubt werden.

Betroffen sind neben Stuttgart und Düsseldorf auch München (Anmerkung KAP Rechtsanwälte: Wo es ein Urteil des Verwaltungsgerichts gibt, das von der Staatsregierung offensichtlich ignoriert wird). 

Weitere Städte, deren Luftqualität ein Fahrverbot wahrscheinlich machen, sind Hamburg, Berlin, Aachen, Bonn, Darmstadt, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a.M., Gelsenkirchen, Köln, Limburg, Mainz, Offenbach, Reutlingen und Wiesbaden.

Weiterführende Informationen zu drohenden Fahrverboten finden Sie auch direkt unter: https://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/diesel-verbot/

Über bereits eingereichte Klagen von KAP Rechtsanwälte können Sie sich hier informieren:

Diesel-Skandal – Klage gegen Daimler im Abgasskandal von Rechtsanwälten eingereicht

Diesel-Skandal – Klage gegen BMW

Wir helfen Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Lesen Sie auch, wie der DieselJoker funktioniert.



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