Diesel Schmitt Ammer im Auftrag der Schröter GmbH & Co. KG wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen

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Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer und Partner mbB aus Trier im Auftrag der Schröter GmbH & Co. KG wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht

Die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus Trier vertreten die Interessen der Schröter GmbH & Co. KG. Kürzlich verschickten die Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. 

Diese Verstöße lägen im Konkreten darin, dass die einzelnen Produktinformationen falsch seien, sowie dass Grundpreis-Angaben und Pflichtinformationen bei Angeboten im Internet (Informationen zum Zustandekommen des Kaufvertrages; Informationen zur Vertragstextspeicherung und zur Zugänglichkeit des Vertragstextes nach Abschluss des Kaufvertrages) fehlen würden. 

Diese Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht würden nach Ansicht der Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte Ansprüche ihres Mandanten begründen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Anwalts- und Abmahnkosten geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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