Abmahnung von Wolfgang Richartz durch Kanzlei Diesel Schmitt Ammer

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1. Was ist passiert?

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Wolfgang Richartz aus Köln vor, welche durch die Rechtsanwaltskanzlei Diesel Schmitt Ammer aus Trier ausgesprochen wurde. Gegenstand dieser aktuellen Abmahnung sind Wettbewerbsverstöße auf den Handelsplattformen eBay und Amazon sowie in einem selbständigen Onlineshop. Dabei handelt es sich u. a. um ein unvollständiges Impressum, eine fehlende Widerrufsbelehrung und der fehlende Hinweis auf die Online-Schlichtungsplattform der EU.

Vorliegend wurde ein Onlinehändler abgemahnt, der hauptsächlich in den Warenbereichen Teppiche, Haushaltswaren und Deko tätig ist.

2. Was wird gefordert?

Für Herrn Wolfgang Richartz wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch der Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten der beauftragten Kanzlei Diesel Schmitt Ammer gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro für jede Zuwiderhandlung vor.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) werden vorliegend auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 30.000,00 EUR berechnet und betragen dann bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale 1.141,90 EUR ohne MwSt.

3. Wir empfehlen Ihnen:

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder läuft sogar bereits ein gerichtliches Verfahren? Melden Sie sich bei uns! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche marken-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt.

Darüber hinaus raten wir Ihnen, nicht übereilt zu handeln, und bis zu einer kompetenten Beratung diese Ratschläge zu beachten:

a. Nehmen Sie selbst keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite bzw. den gegnerischen Anwälten auf.

b. Geben Sie an die Gegenseite noch keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab und leisten Sie noch keine Zahlungen.

c. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum Dr. Damm & Partner?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir helfen auch Ihnen z. B. im Umgang mit einer Abmahnung, mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts oder der Erstellung von AGB für Ihren Shop. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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