Abmahnung von Wilfried Kapellmann durch Kanzlei Diesel Schmitt Ammer

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1. Worum geht es?

Wir berichten über eine Abmahnung des Herrn Wilfried Kapellmann aus Eschweiler, ausgesprochen durch die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer vom Januar 2017. Herr Kapellmann vertreibt nach eigenen Angaben seit vielen Jahren im Wege des Onlinehandels Wasserbetten, Wasserbettzubehör und Zubehör für den Whirlpool. Gegenstand der Abmahnung sind Wettbewerbsverletzungen auf der Onlinehandelsplattform eBay. Insbesondere wird dem Abgemahnten vorgeworfen, unzureichend über das gesetzliche Widerrufsrecht belehrt und unzulässige AGB-Klauseln verwendet zu haben. Unsere Kanzlei berät den Abgemahnten in einem laufenden gerichtlichen Verfahren gegen Herrn Kapellmann.

2. Sind Sie auch betroffen?

Haben Sie ebenfalls eine solche oder ähnliche Abmahnung des Herrn Wilfried Kapellmann oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Dann melden Sie sich bei uns! Unsere Kanzlei ist bundesweit im Bereich gewerblicher Rechtsschutz tätig. Übersenden Sie uns Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen gerne per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung der Lage sind für Sie kostenlos.

3. Was fordert man von Ihnen?

Wenn Sie eine Abmahnung des Herrn Kapellmann erhalten haben, werden Sie – zumindest, wenn man nach der uns vorliegenden Abmahnung geht – zum Unterlassen des behauptet rechtswidrigen Verhaltens aufgefordert. Rechtsanwalt Dr. Tenbrock fordert für seinen Mandanten vorliegend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro für jeden einzelnen Fall der künftigen Zuwiderhandlung. Daneben werden Rechtsanwaltskosten zu einem Gegenstandswert von 40.000 Euro geltend gemacht, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr in Höhe von 1.336,90 EUR zzgl. MwSt. führt.

4. Unsere Empfehlung:

  • Nehmen Sie weder mit Herrn Kapellmann noch der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer Kontakt auf.
  • Geben Sie vorläufig keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab!
  • Erteilen Sie einstweilen keinerlei Auskünfte!
  • Zahlen Sie einstweilen noch keine Abmahnkosten!
  • Rufen Sie uns an! Lassen Sie sich durch einen unserer Spezialisten beraten.

5. Warum unsere Kanzlei?

Abmahnungen von Mitbewerbern und/oder Verbraucherschutzvereinen oder der Wettbewerbszentrale werden von uns seit über 10 Jahren bearbeitet. Wir haben selbstverständlich auch Mandanten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer bereits vertreten. Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich des „Gewerblichen Rechtsschutzes“. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat außerdem auch zu diesem Bereich promoviert. Gerne prüfen wir Ihren Onlineshop oder sonstigen Internetauftritt oder helfen Ihnen bei der rechtskonformen Ausgestaltung Ihres Auftritts auf einer Handelsplattform. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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