Diesel-Skandal, Daimler – nach Dieselgipfel Ansprüche mit zunehmendem Erfolg gerichtlich durchsetzen

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Dieselgipfel in Berlin – kein Aufatmen für Diesel-Fahrer

Der Diesel-Gipfel in Berlin zwischen Industrie und Politik hat nicht zu den ersehnten Ergebnissen geführt. Die getroffenen Vereinbarungen, Fahrzeuge per „Software-Update” nachzurüsten, lässt viele Halter betroffener Fahrzeuge ratlos zurück. „So fragen sich viele, ob ein solches Software-Update überhaupt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Schadstoffwerte ohne Einschränkungen bei Fahrgefühl, Verbrauch und Motorleistung führen kann“, meint Rechtsanwalt Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. „Wenn die Lösung so einfach wäre, warum wurde diese Software-Lösung dann nicht schon viel früher eingesetzt?“, ergänzt Anwalt Krause. Experten sind nach Medienberichten davon überzeugt, dass eine effiziente Nachrüstung teure Umbauten erforderlich machen würde, die die Autoindustrie jedoch gerade verhindert hat.

Diesel-Fahrverbote bleiben Thema

Fahrverbote, insbesondere in Ballungsgebieten, sind mit der von der Industrie nun vorgeschlagenen Update-Lösung auch noch nicht vom Tisch. Im Gegenteil: In dem Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, das Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab dem 01.01.2018 für zulässig und erforderlich hält, machen auch die Richter deutlich, dass sie daran zweifeln, dass Software-Updates die Luft deutlich besser machen. Fahrverbote bleiben also nach wie vor ein Thema.

Ansprüche geltend machen

Halter betroffener Diesel-Fahrzeuge, insbesondere der Marken Volkswagen, VW, Skoda, SEAT, Porsche und Daimler Mercedes Benz, fühlen sich von der Autoindustrie im Stich gelassen und lassen ihre Ansprüche mit zunehmendem Erfolg gerichtlich durchsetzen.

Diverse Gerichte haben bereits zugunsten betroffener Fahrzeughalter entschieden, dass betroffene Pkw gegen Anrechnung einer sehr geringen Nutzungspauschale an die Hersteller zurückgegeben werden können. Für viele ist ein solches Urteil der ideale eigene Ausstieg aus dem Diesel.

Dieseljoker – wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist

Betroffene Fahrzeughalter können den „Dieseljoker” (siehe auch Video-Beitrag: So funktioniert der Dieseljoker) ziehen, um sich auf diesem Weg von Ihrem Auto zu trennen und den Kaufpreis zurückzuerhalten. Alternativ können Diesel-Halter das Fahrzeug behalten und Schadensersatz verlangen. Dies kann sogar sehr lukrativ sein und weiteren Schaden verhindern. Daneben sind auch Ausstiege aus Leasingverträgen und Autokrediten möglich.

Rechtsanwälte haben Klage gegen Daimler AG eingereicht

Nach der Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei der Daimler AG und den Enthüllungen eines möglichen deutschen Autobauer-Kartells unter Beteiligung von Daimler, Porsche, BMW, Volkswagen und Audi hat die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Klage gegen die Daimler AG eingereicht.

Weitere Informationen auch unter: www.DieselJoker.de oder unserer Homepage.



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