Dieselskandal: Münchner Rechtsanwälte klagen gegen BMW

  • 2 Minuten Lesezeit

BMW kündigt Diesel-Softwareupdate an

Update, München, den 23.01.2018 – Knapp einen Monat nach den Manipulations-Vorwürfen gegen BMW kündigen die Münchener Autohersteller ein Software-Update für Diesel-Fahrzeuge der EURO 5 Abgasnorm an. Nach Angaben der BMW Gruppe hat diese Nachrüstung nichts mit Manipulationen nicht zu tun, sondern basiert auf der „Felderfahrung der Fahrzeuge aus dem Zeitraum 2010 bis 2015 und lässt jetzt in vielen Bereichen des Motorkennfelds eine nochmals höhere Rate der Abgasrückführung zu“.

Vorgeworfen wurde BMW von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), dass die aktuelle Motorengeneration die Abgasreinigung ab 2.000 U/Min reduziert und ab 3.000 U/Min ganz abschaltet. Verstehen wir die Mitteilung zur Nachrüstung richtig, wird genau dies mit der neuen Software geändert. Ob dies den betroffenen Fahrern genügt und ob die bloße Software-Nachrüstung ausreicht, um von drohenden Diesel-Fahrverboten in bis zu 40 Städten verschont zu bleiben, ist nicht vorhersehbar.

Unsere Updates und Berichte zum Dieselskandal finden Sie direkt unter: https://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/diesel-skandal/

Betroffenen Diesel-Fahrern bleibt zu raten, ihre Ansprüche aus dem Diesel-Skandal zu prüfen und Ihre Fahrzeuge mit Schadensersatzforderungen an den Hersteller oder Händler zurückzugeben.

Dieselskandal: Münchner Rechtsanwälte klagen gegen BMW

München, den 08.12.2017 – Nach dem Bekanntwerden der Manipulationsvorwürfe gegen BMW (hat die Münchner KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die erste Klage gegen die Bayerische Motoren Werke AG (BMW) vor dem Landgericht München I eingereicht. Die Forderung: Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises.

Die Kanzlei in München (mit Standorten in Stuttgart, Frankfurt und Hamburg) vertritt bereits eine große Zahl betroffener Dieselfahrer gegen Volkswagen, Audi, Porsche, Skoda und Daimler-Benz. „Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen BMW nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe war für uns ein logischer Schritt”, so Rechtsanwältin Anja Appelt, Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München.

Die Rechtsanwälte stützen sich hierbei vor allem auf Erkenntnisse der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die in den letzten Tagen ein Gutachten veröffentlicht hat, nach dem auch in Motoren des Münchner Premium-Herstellers Hinweise auf eine illegale Abschalt-Einrichtung bei der Abgasreinigung gefunden wurden.

Die Klage der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stützt sich hierbei unter anderem auf viele Gerichtsurteile, die im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen Volkswagen ergangen sind”, so Rechtsanwältin Appelt weiter. Die Urteile sprechen den dortigen Klägern die Möglichkeit zu, das betroffene Fahrzeug an den Händler oder Hersteller zurückzugeben und dafür den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten. Der Kläger muss sich jeweils nur einen geringen Betrag für die Nutzung des Wagens in der Zwischenzeit anrechnen lassen.

Im nun eingereichten Klageverfahren hat der Kläger einen gebrauchten BMW X 3 2015 für EUR 33.000 gekauft. Nach rund 2,5 Jahren und 42.000 gefahrenen Kilometern fordert der Kläger nun eine Zahlung von EUR 28.241 von der Bayerische Motoren Werke AG gegen Übergabe des Fahrzeugs. Gerade vor dem Hintergrund der in vielen deutschen Städten drohenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge eine gute Alternative.

Dazu hat die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unter www.dieseljoker.de einen kostenfreien Informationsservice für betroffene Diesel-Besitzer eingerichtet.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Beiträge zum Thema