Diesel-Umrüstung – Wer trägt die Kosten?

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Derzeit berät die Politik über Lösungsansätze für die Kosten des Abgasskandals. Das Urteil des BVerwG vom 27.02.2018 rückt eine mögliche Hardware-Nachrüstung neben dem bekannten Software-Update verstärkt ins Blickfeld. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sprach sich mehrfach für diese Option aus. Die Diesel-Hersteller müssen die Kosten der Umrüstung übernehmen. Für Diesel-Fahrer muss es eine kostenlose Umrüstung geben. Lesen Sie hier mehr zum Software Update: www.diesel-gate.com/software-update/

Diesel-Nachrüstung laut VW zu kostenaufwendig

Der VW-Vorstandsvorsitzende Matthias Müller hält die Nachrüstungsmaßnahmen für zu kostspielig und aufwendig, lehnt sie jedoch prinzipiell nicht ab. Diese Einschätzung ist allerdings nicht nachvollziehbar. Vor allem, wenn man bedenkt, dass VW zur eigenen Gewinnmaximierung bewusst Abgasnormen missachtet hat. Dies hatte in letzter Zeit vermehrt Urteile wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Folge Weiteres erfahren Sie unter www.diesel-gate.com/vw-urteil/.

Diesel-Umrüstung durch Staatsförderung

Muss künftig der Steuerzahler für die Umrüstung von Diesel-Fahrzeugen aufkommen? Laut einer im Bundesverkehrsministerium angesiedelten Expertenkommission steht die staatliche Förderung zumindest in Diskussion. Es erscheint paradox, dass der Automobilbranche nach langjährigem Betrug nun Staatshilfe zugutekommen soll.

Kostenlast

Gegenwärtig belaufen sich die Kosten einer Diesel-Umrüstung auf 1.500,00 bis 3.000,00 EUR. Wem die Kosten zur Last gelegt werden, ist noch unklar. Doch auch weitere Fragen sind derzeit ungeklärt: Wo und in welchem Ausmaß werden Fahrverbote ergehen? Kann man sich mit einer Nachrüstung den Fahrverboten entziehen? Werden die Kosten tatsächlich an den Verbrauchern hängenbleiben? Wie sieht der Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge konkret aus?

Bestehen Sie auf Ihre Rechte

Sind auch Sie vom Abgasskandal betroffen und stehen vor ungeklärten Fragen und Unsicherheiten? Holen Sie sich anwaltlichen Rat ein und machen Sie Ihre Rechte gegen die Automobilhersteller geltend.

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