Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen nimmt weiter Fahrt auf!

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Das Landgericht Ravensburg lässt durch einen Sachverständigen klären, ob Fiat Chrysler Automobiles (Stellantis) die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Van Ti 600 ME von Knaus mit unzulässigen Abschalteinrichtungen manipuliert hat.

Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Das betrifft sowohl Fahrzeuge der Hersteller CNH Industrial N.V. als auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA), das seit dem 16. Januar 2021 durch die Fusion mit der Groupe PSA in der Stellantis N.V. aufgegangen ist. Die ersten positiven Urteile gegen Fiat Chrysler Automobiles sind deshalb bereits ergangen, mehr und mehr Klagen folgen.

Jetzt soll ein erneutes Gutachten die Rolle von Fiat Chrysler im Dieselabgasskandal überprüfen: Das Landgericht Ravensburg hat einen Beweisbeschluss zum Motor im Wohnmobil Van Ti 600 ME von Knaus angeordnet. Fiat Chrysler Automobiles versorgt die Wohnmobilhersteller mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato, dessen Motor mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten soll. Bei dem Motor handelt es sich um den Multijet 2,3l mit 130 PS und der Abgasnorm Euro 5b. Mit Klage vom 5. Februar 2021 soll das Landgericht Ravensburg feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und Stellantis dafür haftet.

Im Fokus des Beweisbeschlusses (Az.: 2 O 30/21) steht: „Es ist Beweis zu erheben über die bestrittene Behauptung des Klägers, das Fahrzeug des Modells Van Ti 600 ME des Herstellers Knaus (…) halte den für im Zeitpunkt der Erstzulassung am 3. Juli 2012 geltenden Grenzwert für Stickstoffoxid-Emissionen in Höhe von 280 mg/km nur im Prüfstandsverfahren ein, nicht dagegen im realen Fahrbetrieb“. Diese Frage soll durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geklärt werden.

Sollte diese Beweisfrage bejaht werden, müsse laut Gericht zusätzlich geklärt werden, ob durch die Motorprogrammierung unter anderem die Abgasrückführungsrate nach 22 Minuten nach dem Motorstart und dem Beginn des NEFZ-Modus auf Null reduziert werde. Ebenfalls müsste das Vorliegen von Abschalteinrichtungen wie der Lenkwinkelerkennung oder auch einer spezifischen Gaspedal-Stellung, die auf das Verlassen der Prüfstandsbedingungen im NEFZ-Prüfzyklus hinweisen könnte, überprüft werden. Übrigens hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

„Die mittlerweile zahlreichen Gutachten, Klagen und verschiedene Urteile haben dem Dieselskandal bei Wohn- und Reisemobilen viel Aufmerksamkeit verschafft. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vernünftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Schäden der Dieselkäufer sind regelmäßig sehr hoch“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat bereits zahlreiche Klagen bei verschiedenen Landgerichten gegen die Hersteller von Reise- und Wohnmobilen eingereicht.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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